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Autor Thema: Atypischer Grenzgänger  (Gelesen 13602 mal)

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Offline pilates

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Atypischer Grenzgänger
« am: 17. August 2010, 19:43:30 »
hallo,

gibt es denn Staus des "atypischen Grenzgängers" noch????

Bin Grenzgänger, arbeite in Deutschland und lebe in Frankreich!

Nach 30 Jahren Arbeitszeit nur in D muss ich nun Arbeitslosengeld beantragen.

Der frz. Sprache bin ich nicht in Wort und Sprache so mächtig das ich mich durch den frz. Fragebogen sicher bewegen kann.

Eine Arbeitsaufnahme kommt so und so wieder NUr in D in frage.

Es gibt ein Gesetz über den "atypischen Grenzgänger" der in einem solchen Fall eintritt.
Kennt sich jemand damit aus??

Danke, für die Hilfe!!

schönen Abend

Pilates

Offline Dieter

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Re: Atypischer Grenzgänger
« Antwort #1 am: 18. August 2010, 00:39:56 »
Hallo,

ich war vor kurzem bei der Agentur für Arbeit in SB. Da hat mir der Sachbearbeiter erklärt das sich das ca. im Mai diesen Jahres geändert haben soll.
Seit Mai gäbe es durch EU-Regeln die eindeutige Aussage das Arbeitslosengeld nur durch das Wohnland geleistet wird.
Vielleicht mal nochmal bei der Agentur für Arbeit nochmal erfragen.

Gruß

Offline pilates

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Re: Atypischer Grenzgänger
« Antwort #2 am: 18. August 2010, 09:44:38 »
Hallo,

gibt es darüber etwas schriftliches oder einen Link!!!

Die Aussagen bei der Agentur sind nämlich unterschiedlich :-[


Gruss Pilates

Offline Zaren

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Re: Atypischer Grenzgänger
« Antwort #3 am: 18. August 2010, 13:57:04 »
Das Problem ist, wenn du in D zum Arbeitsamt gehst, wirst du so berechnet, als wenn du in D steuerpflichtig gewesen wärst. D.h. weniger Geld. Die haben mir damals auch gesagt ich sein Atypischer Grenzgänger und MUSS nach D zum Arbeitsamt.
Dem ist aber nicht so. Auch wen du kein französisch sprichst.
Du musst dich in D Arbeitssuchend anmelden, denen sagen das du darüber einen Schein für F brauchst und dann gehst du in F aufs Amt.

In D werden sie versuchen zu überzeugen, dass du das unbedingt in D machen musst.

Gruß Zaren

Offline cogee

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Re: Atypischer Grenzgänger
« Antwort #4 am: 18. August 2010, 15:24:57 »
formular e301 heisst das was zaren meint.
in F ist das eingentlich ganz unkompliziert du kannst dich im internet arbeitslos melden wenn du halt kein franzoesisch kannst fuehl es mit jemand aus der die sprache beherrscht. dann bekommst du einen termin zugeschickt
sag denen halt dass du kein franzoesisch sprichst und einen eures berater oder jemand der deutsch spricht brauchst. im grenzgebiet sollte das kein problem sein

bedenke in F bekommst du mehr und laenger ALG