Grenzgänger Forum
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Autor Thema: Arbeitszeiten außerhalb Grenzzone Deutschland - Österreich - ich bin neu hier  (Gelesen 993 mal)
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Bayrisch
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« am: 13. August 2011, 11:32:13 »

Hallo Zusammen und "Grüß Gott",

ich lebe an der Grenze zu Österreich und arbeite i.d.R. in Österreich.
Da sich mein Job verändert hat und ich nun im Grenzgebiet verstärkt auch Tätigkeiten für Österreich (Controlling, Steuerung etc.) ausüben kann, bin ich seit 01.06. Grenzgänger, da ich i.d.R. jeden Tag nach Hause zurückkehre.

Jetzt ist es aber so, dass ich auch tagsüber durchaus mal außerhalb des Grenzgebietes (Salzburg) arbeiten müsste, aber nicht weiß, ob dies an Arbeitszeiten gebunden ist, ohne das ich gleich die 45-Tage-Regelung "aufs Spiel setze" und quasi Nichtrückkehrertage aufgrund der Arbeitszeit außerhalb des Grenzgebietes zum Tragen kommen. Das könnten z.B. Meetings oder auch Kundenbesuche sein.

Wäre super, wenn mir Einer von Euch helfen könnte, obwohl ich verstärkt französische Grenzgänger im Forum erblickt habe. Ich denke aber, dass ich da sicher eine ähnliche Regelung bei einer eventuellen Überprüfung anbringen kann. Übrigens habe ich eine tägliche Reisekostenabrechnung, die ich als Beweis für die österreichischen Behörden erbringen kann. Frage dazu aber auch: reicht das - ich habe nämlich ein Geschäftsfahrzeug...

Viele Fragen - ich weiß - aber ich bin neu und würde mich echt über Hilfe von Euch freuen...

Vielen Dank schon mal im Voraus und schöne Grüße aus den bayrischen Bergen

 winker winker
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Ralph
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« Antwort #1 am: 13. August 2011, 18:35:26 »

Hallo,

"verstärkt französische Grenzgänger" - der ist gut in einem Forum für französische Grenzgänger  grin grin

Aber Deine Frage hat ja nichts mit dem Land zu tun sondern mit der 45 - Tage Regelung.
Es ist klar definiert was ein Tag außerhalb der Grenzzone ist bzw. wann der als "schädlich" im Sinne der 45 Tage Regelung ist.
Wenn Du Dich an diesem Tag "überwiegend" außerhalb aufgehalten hast ist er schädlich. Übernachtest Du auch noch außerhalb sind es schon 2 schädliche Tage.
Kommst Du im Jahr über diese 45 Tage (aufpassen bei Arbeitsplatzwechsel während des Jahres) verlierst Du Deine Grenzgängereigenschaft.

Am besten führst Du - zunächst für Dich - eine Liste mit Deinen schädlichen Tagen.
Aber aufpassen - das FA prüft hier ganz genau aufgrund von Tankbelegen, Parkscheinen, etc. ob das passt. Auch Spesenabrechnungen werden angeschaut.

Gruß von den französischen Bergen

Ralph
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« Antwort #2 am: 17. August 2011, 22:09:12 »

Hallo Ralph,  winker winker

erstmal vielen Dank für Deine Infos - die helfen mir schon ein wenig weiter...jetzt hätte ich noch eine Frage an Dich, die Du vielleicht beantworten kannst...ist der "schädliche" Tag auch an eine Arbeitszeit o.ä. gebunden...meine Frage ist: wenn ich z.B. außerhalb des Grenzgebietes ein Meeting z.B. über 5-6 Stunden hätte...ich arbeite i.d.R. so ca. 9-10 Stunden im Durchschnitt am Tag...
Beispiel: ich fahre um 6 Uhr von zu Hause weg...bin dann ab 7 Uhr im Büro und ab 8 Uhr außerhalb des Grenzgebietes für ca. 6 Stunden (also 14 Uhr) und bin dann nochmal bis ca. 19 Uhr im Büro...schädlich ? was meinst Du ?

Wäre super, wenn Du auch dazu Etwas wüsstest...

Vielen Dank einstweilen und schöne Grüße

Heinz
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Ralph
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« Antwort #3 am: 18. August 2011, 12:26:04 »

Laut den Fallbeispielen (8.1.)  in der beiliegenden Grenzgängerregelung wäre das dann nicht schädlich.

Außerdem bekommst Du ja für eine 6 Stündige Dienstreise auch keine Spesen - dann mußt Du hierfür auch keine Spesenabrechnung machen. Wo taucht dann dieser Tag überhaupt auf ?? zwinkern

« Letzte Änderung: 18. August 2011, 12:27:51 von Ralph » Gespeichert
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« Antwort #4 am: 20. August 2011, 15:26:02 »

Hallo Ralph,
vielen vielen Dank für Deine Tips und vor allem für den "Hinweis  zwinkern"

Damit kann ich richtig gut was anfangen und werde mich daran orientieren.

Ich würde mich freuen, wenn ich Dir auch mal helfen kann, aber so wie es aussieht, bist Du mir ja bzgl. des Wissens um Meilen voraus...

Also dann - machs gut und schöne Grüße

Heinz
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