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Autor Thema: Arbeitssuchend vom 30.04. bis 04.05.2014  (Gelesen 4035 mal)

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Offline Tina.!

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Arbeitssuchend vom 30.04. bis 04.05.2014
« am: 24. März 2014, 08:20:09 »
Hallo zusammen!

Ich habe einen neuen Job ab 05.05.2014. Habe zum 30.04.2014 gekündigt d. h. ich wäre 4 Tage ohne Krankenversicherung.
Grundsätzlich muss ich mich dann ja arbeitssuchend melden. Muss ich hierfür extra nach Frankreich aufs Amt?? Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie
der genaue ABlauf ist??

DANKE!!!

VIele Grüße!
 :laugh:

Offline sebapati

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Re: Arbeitssuchend vom 30.04. bis 04.05.2014
« Antwort #1 am: 24. März 2014, 15:51:55 »
Hallo,

wenn du dich bei pole emploi meldest, bekommst du eh in den ersten 7 Tagen keine Geld wegen der karenzzeit.

Du benötigst von deiner Krankenkasse ein Formular (weiss nicht mehr wie das Formular heißt, aber die Krankenkassen kennen das) und musst dich bei CPAM anmelden. Die benötigen auch ein paar Daten wie das P1 oder U1 Formular von der Arbeitsagentur für Arbeit. Das P1 oder U1 Formular musst du bei der Agentur für Arbeit holen gehen, es ausfüllen und deinen Arbeitsgeber zu ausfüllen geben. Das Formular wieder der Agentur der Arbeit bringen und die schicken dir es zu, damit du zu pole emploi gegen kannst.

Wie ich gehört habe dauert es bis du deine Carte Vital bekommst bis zu 6 Wochen, aber meine Erfahrung die ich mit CPAM gemacht habe, hat ca. 9 Monate gedauert.

Also ich kann dir nur ein Ratschlag geben, lass es für die 5 Tage lohnt es sich nicht.

Aber mal CPAM gemeldet zu sein, wenn man wirklich mal Arbeitslos wird ist nicht verkehrt.




Offline Tina.!

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Re: Arbeitssuchend vom 30.04. bis 04.05.2014
« Antwort #2 am: 24. März 2014, 16:17:58 »
Hi!!

Vielen Dank für deine Nachricht!!!  :zwinkern:

Habe mittlerweile herausgefunden, dass ich mich für den Zeitraum in Deutschland arbeitslos melden kann und somit dann auch sozialversichert bin.

Ich könnte es auch über Frankreich machen aber das ist ein gutes Stck komplizierter. Einen wirklichen Unterschied macht es eigentlich erst bei einer Langzeitarbeitslosigkeit.
Hier wird ja in F 57 % vom Brutto bezahlt und in D 60 % vom Nettolohn. Da lohnt sich F und der damit verbundene Aufwand.

So melde ich mich für die Übergangszeit (4 Tage) in Deutschland und erhalten sogar Arbeitslosengeld, das wusste ich gar nicht. Laut der Kollegin auf dem Arbeitsamt bin
habe ich keine Sperre weil ich ja kündige, da ich einen neuen Job habe und nicht kündige und dann arbeitslos bin... Wieder um was schlauer.  :-)

Viele Grüße!!!

Tina


Offline Alice

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Re: Arbeitssuchend vom 30.04. bis 04.05.2014
« Antwort #3 am: 24. März 2014, 17:41:22 »
Super! Finde es selbst für 5 Tage wichtig, krankenversichert zu sein, da kann was passieren und du würdest es ewig bereuen. Gut dass du schon alles geklärt hast  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)