Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Schwenker82 am 20. Februar 2010, 07:19:28
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Muss man sich in FR auch "arbeitssuchend" melden,
wenn man einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat?
In Deutschland muss man sich ja spätestens 3 Monate vor auslaufen des Vertrages beim Amt melden.
Danke