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Autor Thema: Arbeitssuchend melden ?  (Gelesen 3239 mal)

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Offline Schwenker82

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Arbeitssuchend melden ?
« am: 20. Februar 2010, 07:19:28 »
Muss man sich in FR auch "arbeitssuchend" melden,
wenn man einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat?

In Deutschland muss man sich ja spätestens 3 Monate vor auslaufen des Vertrages beim Amt melden.


Danke
vive la france