Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??  (Gelesen 10812 mal)

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Offline Sarreländer

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Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« am: 10. Juli 2012, 21:57:51 »
Salü zusammen,

ich arbeite zur Zeit in Deutschland und mein Arbeitsvertrag läuft Ende September aus. Vorraussichtlich werde ich auch dort weiterhin beschäftigt, aber soweit ich weiß muß man sich doch 3 Monate vorher "Arbeitssuchend" melden.
Nun weiß ich leider nicht wo genau, bei der Arbeitsagentur Saarbrücken oder bei der Pole Emploi Sarregemuines ??
Ich hatte vor Jahren bereits mit der Arbeitsagentur wie auch schon mit Pole Emploi zu tun zwecks Arbeitssuche.
Wer ist nun für mich zuständig ??
Könnte mir da jemand von Euch behilflich sein ??

Merci Molle


Offline ~Pero~

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #1 am: 10. Juli 2012, 22:08:27 »
Arbeitslos melden....im Wohnland liegt i.d.R die Zuständigkeit.

Arbeitssuchend ... ;) im Prinzip wo Du willst.

Nur die Verwaltung und Bezahlung Deiner Ansprüche gegen den Sozialstaat werden im Wohnland abgewickelt,
auch wenn Du Deine SV-/AV-Beiträge in DE geleistet hast.

Offline Dori

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #2 am: 10. Juli 2012, 22:20:24 »
Du meldest dich arbeitssuchend wo du möchtest, in D bist du nicht dazu verpflichtet wie es in F aussieht weiß ich nicht.

Offline Nutellalein

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #3 am: 11. Juli 2012, 08:48:08 »
Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe, musste mein Mann sich damals bei beiden melden! In D. und in F. Da gingen irgendwelche Formulare hin und her.
Du bekommst das Geld aus F., die holen es sich aber aus D. wg. der dort gezahlten Sozialabgaben.
Aus F. bekommst du auch Stellenangebote genannt.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Ralph

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #4 am: 11. Juli 2012, 09:06:10 »
Alles richtig - aber er muß sich erst arbeitslos melden wenn er auch arbeitslos ist....

Arbeitssuchend kann er sich in D jederzeit und überall melden. Wenn Du davon ausgehen kannst, daß Du Deinen Vertrag verlängert bekommst (das wissen die ja 3 Monate vorher) würde ich im Moment erst mal gar nichts machen.

Viel Glück.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Traene

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #5 am: 11. Juli 2012, 19:49:55 »
Bitte unbedingt auch an die Carte Vitale denken, da sonst keine Auszahlung!
Draußen nur Kännchen

Offline Sarreländer

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #6 am: 16. Juli 2012, 08:51:45 »
Hallo nochmal,

erstmal Danke für Eure Mithilfe !

Nun, wie gesagt ich bin ja nicht Arbeitslos ... und es hört sich auch alles so an als plant das Unternehmen weiterhin mit mir. Bloß möchte ich (man weiß ja nie 100% wie es kommt) am Ende doch Arbeitslos sein und dann auch noch vom Arbeitsamt oder Pole Emploi gesperrt werden.

Ich habe mal mit ner franz. Kollegin gesprochen, die erzählte mir das das in F auch keine Pflicht ist ... wenn Arbeitslos dann direkt melden.

Die Carte Vital habe ich selbstverständlich schon.

Also, würde sagen wenn es keine Pflicht ist Arbeitssuchend zu melden (in beiden Ländern) dann brauch ich mir den Streß jetzt nicht anzutun.

Merci nochmal für die Antworten

Gruß Markus

Offline Alice

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #7 am: 16. Juli 2012, 14:11:08 »
Hallo Markus,

zu deiner Sicherheit kannst du dich an einen EURES-Berater wenden. Das sind Mitarbeiter von Arbeitsämtern und vom Pole emploi, die grenzüberschreitende Fragen klären. Bei mir gab es ziemliches hin und her zwischen der deutschen Arbeitsagentur und dem Pole emploi, daher auch monatelang kein Geld. Erst nach einschalten einer EURES-Beraterin war es recht schnell geklärt, sie setzt sich direkt mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Wäre schön wenn du gar nicht arbeitslos wirst, viel Glück  :smily:

Melli :-)
Viele Grüße :-)

Offline Sarreländer

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #8 am: 17. Juli 2012, 07:30:51 »
Hallo Melli,

auch Dir danke für Deinen Tip ... denke die werd ich mal anschreiben, sicher ist sicher.

Gruß Markus

Offline Alice

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #9 am: 17. Juli 2012, 08:23:29 »
Huhu, gerne  :Hands:

Wenn du keinen Ansprechpartner findest, ich hab ein Buch in dem sämtliche Namen, Nummern und Adressen stehen.

Viel Erfolg und liebe Grüße,

Melli  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Ella

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2012, 11:22:41 »
ALso, als ich letztes Jahr auf der Jobsuche war, habe mich überall im Internet bei jedem Jobportal angemeldet und natürlich zur Arbeitsagentur gegangen. Die haben mir zwar nicht wirklich helfen können, aber ich finde, wenn man eine Arbeit sucht, muss man alle möglichen Wege gehen. Jobportale ist die beste Variante. Ich bin immer noch beim Step-Stone angemedet und kriege regelmäßig ganz gute Angebote.... Also, jede Möglichkeit nutzen und es wird sich sicherlich bald was ergeben. Liebe Grüße Ella

Offline nahidaa009

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Re: Arbeitssuchend ... bei welcher Behörde ??
« Antwort #11 am: 01. November 2012, 05:18:02 »
HALLO MOLLE
niemand haften nicht in dieser situation
Kostüme für Karneval