Ich bin bei der ARAG und dort ist eine französische Adresse ok, war aber einiger Schriftverkehr nötig, bis das alles geklärt war.
Wir haben dort keine separate Arbeitsrechtsschutz-Versicherung, sondern so ein Paket mit allen möglichen Rechtsschutzversicherungen. Insgesamt gibt es dann halt einige Einschränkungen, da die ARAG dann nur in D für einen tätig wird (sofern es nicht um Reisen etc geht). Aber bei einem Arbeitsplatz in D reicht das ja völlig aus. Die Versicherung würde halt nix machen, wenn man dann mit dem Arbeitsamt in F prozessieren möchte.
Ciao
moni