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Autor Thema: Arbeitsrechtsschutz  (Gelesen 701 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
alexmaxflo
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Beiträge: 19


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« am: 04. Februar 2012, 09:40:40 »

Hallo,

fuer Grenzgaenger die in D arbeiten und in F wohnen kann es unter Umstaenden sinnvoll sein eine Arbeitsrechtschutzversicherung in/fuer D zu haben. Habe leider die Erfahrung gemacht dass einige Versicherungen einen Wohnsitz in D verlangen, ich habe zwar ein Postfach, aber keinen Wohnsitz.

Hat jemand von euch gute Erfahrungen mit einem versicherungsanbieter gemacht?

Vielen Dank und schoenes Wochenende

Gruss
Alex
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Toyotafan
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Beiträge: 465



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« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 10:04:51 »

Arbeitsrechtschutz hat man automatisch wenn man in einer Gewerkschaft zahlendes Mitglied ist. Dann spielt der Wohnsitz keine Rolle.
Man sollte nur aufpassen, es gibt Pseudogewerkschaften. Zwar wurde versucht, diese abzuschaffen, aber ob das flächendeckend gelungen ist müsste recherchiert werden.

Ebenso, ob es zwingend in einem Betrieb eine Gewerkschaft geben muss um Mietglied werden zu können. Erkundige dich mal entsprechend.
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Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht.

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alexmaxflo
Gerade reingestolpert
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Beiträge: 19


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« Antwort #2 am: 04. Februar 2012, 10:10:49 »

Danke fuer die schnelle Antwort, der Weg ueber die Gewerkschaft geht bei mir leider nicht, haben das zwar (IGM), aber man koennte sagen, andere Seite.

Gruss
Alex
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moni
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Beiträge: 145


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« Antwort #3 am: 04. Februar 2012, 17:49:37 »

Ich bin bei der ARAG und dort ist eine französische Adresse ok, war aber einiger Schriftverkehr nötig, bis das alles geklärt war.
Wir haben dort keine separate Arbeitsrechtsschutz-Versicherung, sondern so ein Paket mit allen möglichen Rechtsschutzversicherungen. Insgesamt gibt es dann halt einige Einschränkungen, da die ARAG dann nur in D für einen tätig wird (sofern es nicht um Reisen etc geht). Aber bei einem Arbeitsplatz in D reicht das ja völlig aus. Die Versicherung würde halt nix machen, wenn man dann mit dem Arbeitsamt in F prozessieren möchte.

Ciao
moni
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