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Autor Thema: Arbeitslosigkeit droht  (Gelesen 3003 mal)

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Offline Lausbub67

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Arbeitslosigkeit droht
« am: 12. März 2020, 06:08:55 »
Hallo zusammen

ich habe die Suche schon bemüht, bin aber nur auf ältere Beiträge gestossen die wahrscheinlich mittlerweile überholt sind.

Kurz zur Lage, bin Deutscher, wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland (Saarland), bin also Grenzgänger.

Wo müsste ich mich denn im schlimmsten Fall arbeitslos melden und welche Dokumente , Bescheinigungen, etc. benötige ich dazu?

Was könnte ich schonmal vorbereiten bzw. in die Wege leiten?

Gruß Andreas

Offline Eric

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Re: Arbeitslosigkeit droht
« Antwort #1 am: 12. März 2020, 08:31:15 »
Hallo,

das Wichtigste wäre eine frz. Sozialversicherungsnummer bzw Carte Vitale. Ohne diese läuft nichts.


Offline moni

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Re: Arbeitslosigkeit droht
« Antwort #2 am: 12. März 2020, 08:55:02 »
Hi Andreas,

Klingt nach weniger guten Nachrichten ...
Wir haben gerade ein bisschen Erfahrung auf dem Gebiet gesammelt, sind aber immer noch mittendrin.

Wie Eric schon sagt, kümmere Dich mit Nachdruck um eine französische Sozialversicherungsnummer.

Pass gut auf, dass Dein Arbeitgeber Dir keinen Aufhebungsvertrag anbietet. Wenn, dann sollte es eine "normale" Kündigung, idealerweise betriebsbedingt, sein und ein Abwicklungsvertrag. Das ist ein großer Unterschied ...

Es macht Sinn, wenn Du Dich arbeitssuchend in Deutschland meldest und versuchst, einen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt zu finden, der/die sich mit den Grenzgängerregelungen auskennt. In der Tat erhält man vom Arbeitsamt leider auch falsche Aussagen und wurschtelt dann erstmal in die falsche Richtung. Bei den grenznahen Arbeitsämtern gibt es meist eine Person, die sich speziell mit den Anforderungen für Grenzgänger auskennt, nur muss man diese Person finden und einen Termin bekommen. In Deutschland arbeitssuchend meldest Du Dich am besten, sobald Du die Kündigung in der Hand hast. Das geht online und Du erhältst eine Nummer.
Letztlich musst Du dann das Formular "Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechtsnach § 312a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)" ausfüllen bzw. Deinem Arbeitgeber zum Ausfüllen schicken. Sind es mehrere Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren, dann an jeden das Formular schicken. Das brauchst Du dann unterschrieben, gestempelt im Original zurück, daher lohnt es sich, das frühzeitig in Angriff zu nehmen.

Ganz wichtig: am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (also wirst Du z.B. zum 31.3. gekündigt, dann am 1.4.) musst Du Dich in Frankreich online arbeitslos melden. Da sitzt man schon mal ne gute Stunde dran und muss dort sehr viel ausfüllen, manches lässt sich kaum eintragen, da z.B. die Vorgaben zur Schulbildung nur für Frankreich passen. Aber man kriegt es schon hin. Insgesamt ist diese online-Meldung gut aufgebaut. Am Ende des online-Antrags werden Dir gleich Termine beim französischen Arbeitsamt vorgeschlagen. Anschließend kommt immer mal Post vom französischen Arbeitsamt mit Unterlagen, die nachgereicht werden sollen (wie z.B. das oben genannte Formular, was man meist zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung noch nicht hat).
Soweit sind wir gerade, bald kann ich das weitere Prozedere berichten ...

Viel Erfolg!
moni

Offline Lausbub67

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Re: Arbeitslosigkeit droht
« Antwort #3 am: 12. März 2020, 13:48:18 »
Hallo Eric und Moni

nö, hört sich blöd an, aber erstmal danke für die Antworten und Tipps.

Die Carte Vitale habe ich zum Glück schon.

Gruß Andreas

Offline Ralph

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Re: Arbeitslosigkeit droht
« Antwort #4 am: 12. März 2020, 20:01:11 »
Hier findest Du auch nochmal alles zum Nachlesen....ich bin schon 2 Jahre weiter  :-\

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung/die-arbeitslosigkeit-in-frankreich/
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz