Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit  (Gelesen 3724 mal)

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Offline Vonsaar

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Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« am: 29. Juni 2020, 10:07:22 »
Guten Morgen liebes Forum!
Ich bin Grenzgänger arbeite in Saarbrücken und wohne in Alsting.
Ich befinde mich seit 3 Monaten in Kurzarbeit, es sieht leider so aus ,
Also würde meine Firma die Kurzarbeit abmelden und ich werde wohl gekündigt.
Jetzt ist meine Frage wie mein Arbeitslosengeld dann berechnet wird ?
Geht das Kurzarbeitergeld mit in die Berechnung ein oder wird nur der normale Lohn gewertet?
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für mich als nicht verheirateter Vater einer 1 jährigen Tochter?

Gruß

Offline cogee

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #1 am: 29. Juni 2020, 12:53:30 »
auf der Seite der pole emploi gibt es einen Rechner da kannst du dir das ALG ausrechnen lassen, bzgl des Kurzarbeitergelds kommt es drauf an was das deutsche AA in dein U1 Formular schreibt wahrscheinlich wird es aber drin stehen und somit dein ALG mindern

Offline Vonsaar

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #2 am: 29. Juni 2020, 13:47:53 »
Wie sieht es denn da rechtlich aus ?
Müssen die bzw dürfen die das in den Antrag schreiben ?
Ich habe jetzt schon riesige finanzielle Verluste.
Wenn ich dann von den 67% Prozent noch alg bekomme , bin ich ja ruiniert .....

Offline Bingo

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #3 am: 29. Juni 2020, 14:54:39 »
Solltest Du und / oder Deine Tochter (sofern über Dich familienversichert) auf die dt Krankenversicherung angewiesen sein, hast Du noch ein Problem.
Wohnsitz F = Bezug Arbeitslosengeld von F = nur noch in F Krankenversicherung

Offline Vonsaar

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #4 am: 29. Juni 2020, 17:04:38 »
Das mit der Krankenversicherung weiß ich. Natürlich auch nicht so schön....
Ein Freund von mir , der in Deutschland wohnt , bekommt jetzt seine Arbeitslosenbezüge trotz 3 Monaten Kurzarbeit Auf seinem ehemaligen richtigen Lohn angerechnet.
Dann müsste das doch in Frankreich gleich sein oder ?

Offline cogee

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #5 am: 29. Juni 2020, 17:57:03 »
wie gesägt das französische AA übernimmt nur die Daten die die deutschen eintragen am besten dort nachfragen wie die das handhaben zu deinem Trost in F ist das ALG höher und die bezugsdauer länger

Offline Ralph

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #6 am: 30. Juni 2020, 01:17:08 »
Es zählt das Einkommen der letzen 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.
Das deutsche Arbeitsamt stellt das U1 aus auf Basis der abgerechneten Beträge.
Das übernimmt dann das Pole emploi.

Hier noch Infos.

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung/die-arbeitslosigkeit-in-frankreich/

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline lilliputania

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Re: Arbeitslosigkeit Kurzarbeit
« Antwort #7 am: 01. Juli 2020, 21:55:49 »
Im Normalfall sollte es so sein, dass du rückwirkend aus dem Kug rausgenommen wirst,  wenn du gekündigt wirst. Bei uns in der Firma war das so, somit hatten die Mitarbeiter nicht die Einbußen beim ALG.
Du solltest definitiv darauf achten, dass sie dir keinen Aufhebungsvertrag anbieten, denn das ist während der Kurzarbeit erlaubt.
Im Zweifelsfall würde ich die Arbeitskammer kontaktieren. Die machen auch telefonische Beratungen für Grenzgänger