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Autor Thema: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?  (Gelesen 5003 mal)

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Offline Blue1904

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Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 04. Juni 2011, 19:03:22 »
Hallo ihr Lieben!
Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht, wie es sich mit dem Arbeitslosengeld in F verhält, wenn die 12 Monate Elterngeld enden...?!
Wir bekommen im August Nachwuchs und ich habe bei meiner Firma 3 Jahre Elternzeit angegeben. In Deutschland ist es so, dass man nach einem Jahr Elterngeldbezug auch Arbeitslosengeld beziehen kann, obwohl man nicht offiziell arbeitslos sondern lediglich Beschäftigungslos ist. Beispiel:
Ich beziehe ein Jahr Elterngeld, möchte danach wieder arbeiten, jedoch nicht Vollzeit sondern nur z.B. 30 Stunden. Meine Firma kann mir jedoch solch einen Arbeitsplatz nicht anbieten und demnach erhalte ich in Deutschland aufgrund von Beschäftigungslosigkeit Arbeitslosengeld. Ist das in Frankreich auch so?

2. Frage:
Falls ja: wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld in Frankreich? Habe mal gelesen, dass man für einen 2jährigen Bezug von Arbeitslosengeld mind. 14 Monate in den vergangenen 2 Jahre gearbeitet haben muss. Allerdings wäre ich ja durch den 12monatigen Bezug von Elterngeld auch nur die 12 Monate vorher beschäftigt gewesen. Habe ich dann nur Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld...?! Und wenn ja: Wäre es nicht sinnvoller, nur für 10 Monate Eltergeld zu beantragen, damit ich im Notfall die vollen 2 Jahre beziehen kann (wobei ich natürlich hoffe, dass ich nach dem ersten Jahr schnellstmöglich wieder wenigstens Teilzeit arbeiten gehen kann...)?!?

Ich weiß, dass mein Anliegen sehr spezifisch ist. Vielleicht habe ich das Glück, dass jemand von euch schon mal unter den selben Voraussetzungen Erfahrungen gemacht hat... :)

Offline Dragonvamp

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« Antwort #1 am: 04. Juni 2011, 23:36:37 »
1 Jahr arbeit = 2 Jahre Arbeitslosengeld

Aber wenn man wegen dem Kind arbeitslos machen möchte, bekommt man nur max einen Monat Frei von sämtlichen Verpflichtungen.
Das heißt, du musst dich wie jeder andere um Arbeit bemühen. Monatlich zum Arbeitsamt und Gespräch führen etc pp.

War zumindest bei mir so. Ich durfte nicht einfach Arbeitslos machen.
Auch wenn es zur Kindererziehung diente bzw eben weil ich kein Elterngeld bekam, wollte ich das so regeln.

Aber wie gesagt. Einen Monat war ich befreit von allen Verpflichtungen und dann Flatterten Termine ins Haus. Das wurde auch direkt am Amt gesagt ;)

Offline Blue1904

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« Antwort #2 am: 05. Juni 2011, 00:14:19 »
Bist du dir sicher...? Ich lese nämlich überall, dass es nur entweder 7 oder 22 Monate lang AG gibt. Und die 22 Monate lang nur, wenn man 14 Monate lang gearbeitet hat. S. hier:

http://www.justlanded.com/deutsch/Frankreich/Landesfuehrer/Jobs/Arbeitslosenversicherung

Zitat:
Das Arbeitslosengeld wird 7 Monate lang gezahlt, wenn Sie innerhalb der letzten 22 Monate mindestens 6 Monate gearbeitet haben, oder 22 Monate lang, falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 14 Monate lang gearbeitet haben.

Versteht mich nicht falsch: natürlich möchte ich schnellstmöglich wieder arbeiten gehen...zumindest Teilzeit. Aber falls es nicht klappt, habe ich die Befürchtung, dass die Franzosen uns im Ernstfall schon nach 7 Monaten den Geldhahn zudrehen...

Offline Dragonvamp

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Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« Antwort #3 am: 05. Juni 2011, 04:08:59 »
Mein Berater sagte damals 6 Monate = 1 Jahr
1 Jahr = 2 Jahre

Aber am besten du fragst auf deinem zuständigem Amt nach.
Die werden es dir dann so oder so sagen.

Edit: Im Link steht 50%. Ich wusste von meinem Berater von 55%..

Edit:
Zitat
ARBEITSLOSENGELD. Ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er in den letzten 28 Monaten wenigstens vier Monate Beitragszahlungen geleistet hat (vorher sechs Monate in den letzten 22 Monaten). Die Dauer des Bezugs kommt der Dauer der Beitragszahlung gleich (nach dem Prinzip "ein Tag Beitrag = ein Tag Vergütung"), kann aber 24 Monate nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitslose ist älter als 50 Jahre. Bisher konnte ein unter 50jähriger Arbeitsloser, der 16 Monate gearbeitet hat auf eine Verfügung von 24 Monaten zählen.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2011, 04:17:58 von Dragonvamp »