Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich  (Gelesen 4008 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline andydc

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« am: 07. August 2019, 17:18:33 »
Hallo wohne zur Zeit in Deutschland und wollte zum Monat 10 nach Frankreich ziehen da kurzfristig zum 1.9.19 arbeitslos werde und dann Arbeitslosengeld beziehe kann ich das dann im Oktober in Frankreich beantragen. Wäre super nett wenn mir das jemand beantworten kann. Gruß Andreas

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #1 am: 07. August 2019, 17:56:52 »
Hey,
Also damals 🙈 war es so, dass man dann noch 3 Monate aus Deutschland bekommen hat und dann nix mehr. Aus Frankreich gab es dann auch noch nichts. Sollte es immernoch so sein, wovon ich ausgehe, solltest du dich dementsprechend schnell um neue Arbeit bemühen oder deinen Umzug verschieben.

Grüße

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #2 am: 15. August 2019, 22:40:52 »
Das Ganze wird ziemlich schwierig - weil Du so kurzfristig gar keine Sozialversicherungsnummer und
Carte Vitale bekommst . Und die sind Voraussetzung für das ALG.
Vom Anspruch her mußt Du das Formular U1 und Arbeitsbescheinigung für die letzten beiden Jahre vorlegen.
Das Formular U1 füllt das deutsche Arbeitsamt aus und die Arbeitsbescheinigung der/die Arbeitgeber der letzten beiden Jahre.

Vorteil einer Arbeitslosigkeit in F ist die integrierte Sozialversicherung und meistens eine längere Bezugszeit.
Allerdings mußt Du dann auch hier zum Arzt. Steuer bekommst Du seit 2019 auch direkt abgezogen.
Wird auch schwierig da Du ja auch noch keine Steuernummer hast.
Also vom Gefühl her und wenn Du das Geld dringend brauchst (weil das dauert schon ein paar Wochen bis das losgeht in dieser Konstellation) würde ich vorerst in D bleiben.

 
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #3 am: 16. August 2019, 18:27:37 »
also man braucht bicht unbedingt die CV um sich arbeitslos zu melden die SV NR jedoch schon allerdings kann dir die CPAM auch eine vorläufige ausstellen

Offline Der Norden

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 202
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2019, 09:45:37 »
Hallo,
ich muss mich leider aber hier anhängen,mich hat es nun auch erwischt,habe leider meinen Job verloren.
Nun muss ich mich auch Arbeitslos melden,habe bis dato in CH gearbeitet und werde morgen die PDU1 holen für F.
Meine Fragen nun wie wird es hier in F berechnet? wie läuft es mit der Steuer ? Läuft das mit der monatlichen Zahlung in gleicher höhe so weiter.Fragen über Fragen.Trotzdem Danke vorab für die Infos.
LG
Micha

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2019, 12:37:41 »
Zuerst falls noch nicht zu spät - auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben !!
Der führt in F im Moment immer zu einer Sperre .
Stattdessen evtl. versuchen einen längeren Kündigungstermin rauszuhandeln.... falls der AG darauf eingeht.

Zum Arbeitslosmelden in F:
Ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit (vorher geht es nicht mehr) kann man sich online arbeitslos melden.
Dann bekommt man online einen Termin zum Vorsprechen beim Amt.
Dort wird dann Dein Profil angelegt. Evtl. ein CV vorbereiten (Lebenslauf). Die fragen Dich auch was Du suchst und was Du verdienen willst.
Das sind dann die Kriterien für Jobangebote. Die sind aber eigentlich für Grenzgänger eher "uninteressant".

Für die Berrechnung des AlGeldes braucht das Pole Emploi das U1.
Dafür brauchst Du die Arbeitsbescheinigungen der letzten beiden Jahre.
Das U1 stellt das Arbeitsamt des Landes aus in dem man gearbeitet hat .
Bei mir war das D bzw. das Arbeitsamt Freiburg.
Das bekommt dann das Pole Emploi und errechnet daraus dein Arbeitslosengeld pro Tag.

U1 hat bei mir 2 Monate gebraucht.
Man bekommt sowieso das erste Mal etwas später Geld - dauerte bei mir 8 Wochen. Dafür ist die erste Summe dann höher.

Ab dann mußt Du einmal im Monat Deinen Status online melden.
Das Du immer noch suchst, ob Du eine Stage gemacht hast oder nicht, ob Du irgendwo gearbeitet hast, ob Du krank warst, etc.
Nach der ersten Zahlung kommt dann das Geld immer pünktlich. Den Steuerbetrag bekommst Du seit 2019 immer gleich abgezogen.
Aufpassen - gleich die Vorauszahlungen beim Finanzamt auf 0 setzen - sonst buchen sie doppelt ab !!
Du bekommst es zwar wieder zurück aber erst im nächsten Jahr....
Das Finanzamt meldet dem Arbeitsamt deinen aktuellen Steuersatz für den Abzug.
Du solltest also schauen das dieser Satz für 2020 dann möglichst auch Deinen aktuellen Einnahmen entspricht. Meistens dauert das Ganze ein bisschen da Du ja dieses Jahr fast noch normal gearbeitet hast.
Das ALG ist m.M. etwas höher als in D und wird auch länger bezahlt. (Ich bekomme etwas mehr als 50 % des letzten Bruttogehalts als Nettoarbeitslosengeld).
Das kommt auf das Alter an - ab 50 bekommt man 24 Monate / ab 53 für 30 Monate - es zählt immer das Alter des Beginns der Arbeitslosigkeit.

Für Grenzgänger gibt es meistens spezielle Sachbearbeiter beim Pole Emploi in Strasbourg.
Vorteil ist das man da nicht dauernd zum Arbeitsamt muß sondern regelmäßig Videokonferenzen oder Telefongespräche hat.
Krankenversichert ist man ab sofort über das Pole emploi - d.h. man muß in F zum Arzt (i.d.R.).
Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit bekommt man weiterhin den Satz der Grenzgänger bei der Krankenversicherung - also 90%.
Im zweiten Jahr wird man auf "Restfrankreich" zurückgestuft - das bedeutet i.d.R. nur noch 60 %.

Da man vom Pole Emploi nur Jobs in F angeboten bekommt (mit Smic und 35 Std. kommt man so auf sensationelle 1200-1500 € Brutto) ist es sinnvoll und
empfehlenswert sich auch in D oder - sofern das geht - in der Schweiz als "arbeitssuchend" zu melden.
Dann bekommt man auch deutschsprachige Jobangebote.
Der Umgang mit dem deutschen Arbeitsamt ist sehr enstpannt da die ja nix zahlen müssen.
Man "muß" sich also auf nichts bewerben was einen nicht auch interessiert.
Das ist dann bei einem Leistungsbezug nicht ganz so.

Also Micha - Kopf hoch - ist alles nicht so schlimm in Frankreich.
Vor allem viel Glück bei der Arbeitssuche.

Falls Du nicht perfekt Französisch sprichst empfehle ich Dir jemand mitzunehmen.
So mache ich es immer in F bei Ämtern.
Sicher ist sicher.

hier noch ausführlichere Infos https://www.frontaliers-grandest.eu/de/salaries/france-allemagne/protection-sociale-1/assurance-chomage-1
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 12:54:33 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Der Norden

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 202
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2019, 13:19:56 »
Hallo Ralph,
danke für die Ausführliche Info,ich hole mir morgen die Bescheinigungen aus CH geht eigentlich schnell in CH.
2 Fragen habe ich noch,wo nach berechnen die in F die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Zum anderen war ich bis dato immer in CH Krankenversichert,also keine Sozialvers. und Krankenvers. in F
Denke das wird mein grösstes Problem.
LG
Micha

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Arbeitslosengeld bei Umzug nach Frankreich
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2019, 13:04:59 »
Hallo Micha,

ja das geht dann schon beim Arbeitslosmelden los - da muss man nämlich seine Sozialversicherungsnummer eingeben....
Ich war auch immer nur in D versichert.....habe mir aber auch sofort in F eine CV samt
Sozialversicherungsnummer geholt.
Das ist halt für mich das Musthave wenn man in F wohnt.
Das Entgelt wird berechnet aus Deinem Gehalt der letzten 24 Monaten.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz