Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Jess@1990 am 16. September 2016, 18:32:19
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Hallo,ich wohne seit knapp 1 Jahr hier im Elsass!zum 30 Sept.werde ich arbeitslos!
Habe 9 Jahre am Stück in Deutschland gearbeitet!Meine Frage ist,da ich selbst gekündigt habe durch private Gründe habe ich überhaupt Anspruch ????Habe gelesen das ich hier in Fr kein Arbeitslosengeld bekomme!wie sieht es aus mit der Krankenkasse ?Diese wird auch zum 30 Sept gekündigt!Kann ich eine Cart Vitale beantragen?Wer bezahlt die Beiträge...wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme?Ich freue mich auf Antworten LG jessi ^-^
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klar hast Du in F Anspruch auf Arbeitslosengeld.....evtl. halt eine Sperre ähnlich wie in D.
Carte Vitale schnellstens beantragen...sollte jeder der in F lebt eine haben, weil man damit automatisch
eine Sozialversicherungsnummer in F hat.
Sozialversichert bist Du als AL automatisch über das französische Arbeitsamt.
Das übrigens auch dann, wenn Du keine Leistung vom Amt (mehr) bekommst.
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hier noch was zum lesen
http://www.ambafrance-de.org/Arbeitslosenversicherung-in-Frankreich
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Sehr interessant. :doppeld:
Man wünscht sich ja nicht, dass man es mal wird.
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Danke für die Information:)
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Wielange benötigt der Antrag von der Card Vitale bzw was benötige ich dafür????Habe gelesen ich brauche einen Arzt in Frankreich würde aber gerne wie bisher in Deutschland zum Arzt gehen!da ich kein Französisch spreche und ich bisher auch hier in Beinheim keinen Arzt gefunden habe!lg
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Du musst bedenken, dass du im Falle der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr krankenversichert bist. Arztbesuche in Deutschland sind zwar weiterhin möglich, aber relativ kompliziert.
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Ich wohne in Beinheim kann mir jemand sagen welches Amt für mich zuständig ist Pole emploi habe im Internet nichts gefunden!
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Wissembourg.
Online arbeitslos melden. Geht erst ab dem Tag der Arbeitslosigkeit
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:winkerwinker:Salut Bisamme...
In D ist es meist günstiger einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln mit den Klausel "um einer betriebsbedingten Kündigung" z.B. wegen Umstrukturierung zuvorzukommen - macht sich besser als eine Kündigung.
Wie ist das in F; und würde jemand auch in diesem Fall eine Sperre beim ALG in F bekommen?
Es heißt dort ja daß kein ALG bekommt wer freiwillig ausgeschieden ist... das läßt Spielraum offen... :rolleyes:
Grüßle,
Edgard
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ja keinen Aufhebungsvertrag machen.
Das kennen die Franzosen so nicht und führt zur Sperre.
Ich habe mich daher letztes Jahr geweigert einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben weil ich die Konsequenzen schon
von jemand Anders kannte.
Hab stattdessen eine längere Kündigungsfrist verhandelt. Brachte im Endeffekt denselben Ertrag aber ohne Sperre.