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Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Jess@1990 am 16. September 2016, 18:32:19

Titel: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Jess@1990 am 16. September 2016, 18:32:19
Hallo,ich wohne seit knapp 1 Jahr hier im Elsass!zum 30 Sept.werde ich arbeitslos!

Habe 9 Jahre am Stück in Deutschland gearbeitet!Meine Frage ist,da ich selbst gekündigt habe durch private Gründe habe ich überhaupt Anspruch ????Habe gelesen das ich hier in Fr kein Arbeitslosengeld bekomme!wie sieht es aus mit der Krankenkasse ?Diese wird auch zum 30 Sept gekündigt!Kann ich eine Cart Vitale beantragen?Wer bezahlt die Beiträge...wenn ich kein Arbeitslosengeld bekomme?Ich freue mich auf Antworten LG jessi ^-^
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Ralph am 17. September 2016, 02:54:23
klar hast Du in F Anspruch auf Arbeitslosengeld.....evtl. halt eine Sperre ähnlich wie in D.

Carte Vitale schnellstens beantragen...sollte jeder der in F lebt eine haben, weil man damit automatisch
eine Sozialversicherungsnummer in F hat.
Sozialversichert bist Du als AL automatisch über das französische Arbeitsamt.
Das übrigens auch dann, wenn Du keine Leistung vom Amt (mehr) bekommst.


Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Eric am 17. September 2016, 12:06:31
hier noch was zum lesen

http://www.ambafrance-de.org/Arbeitslosenversicherung-in-Frankreich
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Eliott am 17. September 2016, 12:13:16
Sehr interessant. :doppeld:
Man wünscht sich ja nicht, dass man es mal wird.
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Jess@1990 am 17. September 2016, 20:18:05
Danke für die Information:)
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Jess@1990 am 18. September 2016, 12:37:03
Wielange benötigt der Antrag von der Card Vitale bzw was benötige ich dafür????Habe gelesen ich brauche einen Arzt in Frankreich würde aber gerne wie bisher in Deutschland zum Arzt gehen!da ich kein Französisch spreche und ich bisher auch hier in Beinheim keinen Arzt gefunden habe!lg
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Eric am 18. September 2016, 14:52:22
Du musst bedenken,  dass du im Falle der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht mehr krankenversichert bist. Arztbesuche in Deutschland sind zwar weiterhin möglich,  aber relativ kompliziert.

Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Jess@1990 am 19. September 2016, 20:06:18
Ich wohne in Beinheim kann mir jemand sagen welches Amt für mich zuständig ist Pole emploi habe im Internet nichts gefunden!
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Dragonvamp am 19. September 2016, 23:08:47
Wissembourg.

Online arbeitslos melden. Geht erst ab dem Tag der Arbeitslosigkeit
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: edgard am 28. September 2018, 14:47:06
 :winkerwinker:Salut Bisamme...

In D ist es meist günstiger einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln mit den Klausel "um einer betriebsbedingten Kündigung" z.B. wegen Umstrukturierung zuvorzukommen - macht sich besser als eine Kündigung.
Wie ist das in F; und würde jemand auch in diesem Fall eine Sperre beim ALG in F bekommen?
Es heißt dort ja daß kein ALG bekommt wer freiwillig ausgeschieden ist... das läßt Spielraum offen... :rolleyes:

Grüßle,
Edgard
Titel: Re: Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
Beitrag von: Ralph am 29. September 2018, 17:55:47
ja keinen Aufhebungsvertrag machen.
Das kennen die Franzosen so nicht und führt zur Sperre.
Ich habe mich daher letztes Jahr geweigert einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben weil ich die Konsequenzen schon
von jemand Anders kannte.
Hab stattdessen eine längere Kündigungsfrist verhandelt. Brachte im Endeffekt denselben Ertrag aber ohne Sperre.