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Autor Thema: Arbeitslosengeld (Frankreich) nach Elternzeit  (Gelesen 2467 mal)

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Offline franzimoe

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Arbeitslosengeld (Frankreich) nach Elternzeit
« am: 16. April 2020, 10:34:42 »
Hallo,

hier wieder einmal eine spezielle Frage an die Mütter oder evtl. auch Väter.
Ich habe zwei Kinder und war bis Ende März in Elternzeit. Die Elternzeit inkl Mutterschutz und allem ging von Februar 2014 bis eben jetzt. Also habe ich die letzten 3 Jahre kein Geld bezogen.
Jetzt sollte ich zum 1.04. bei einer anderen Stelle (D) anfangen (anderer Arbeitgeber). Dies ist aber jetzt aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich.
Daher meine Frage: macht es Sinn mich beim franz. Pole emploi zu melden? Oder habe ich sowieso kein Anrecht auf Arbeitslosengeld weil ich in den letzten Monaten nichts verdient habe?
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich :)

Viele Grüsse
franzimoe

Offline lilliputania

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Re: Arbeitslosengeld (Frankreich) nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 23. Juli 2020, 21:55:51 »
Du solltest dich arbeitslos melden. Du brauchst dann vom Arbeitsamt in Deutschland ein U1.
Das wird nach drei Jahren so aussehen, dass sie dich aufgrund deines erlernten Berufes eingruppieren und ein Fiktiv Gehalt nehmen. Das ist vermutlich geringer, als das was du verdient hast, aber du würdest zumindest etwas bekommen