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Autor Thema: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?  (Gelesen 6894 mal)

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Offline romana

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arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« am: 08. Mai 2018, 11:57:09 »
ich bin ab dem 30.7.2018 arbeitslos in Deutschland. Ich bin 60 J.Wohne in Frankreich . Ich hätte die Möglichkeit in Deutschland einen 450 euro Job anzunehmen . Weiss jemand von euch wieviel ich dazuverdienen darf, ohne das mir das Arbeitslosengeld gekürzt wird ? lieben Dank

Offline Ralph

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #1 am: 08. Mai 2018, 12:18:10 »
Du wohnst in F - dann wirst Du auch in F arbeitslos....
was aber definitiv auch besser ist.
Soweit ich weiß zieht einem das Pole emploi das ab was man nebenher verdient.
Dadurch bekommst Du dann aber entsprechend länger Geld.
Allerdings bist Du altersmässig sowieso in der Gruppe die in F am längsten ALG bekommt.
Wie es da ist musst Du bei der pole emploi fragen.
Allerdings kannst Du Dich frühestens am 31.7. arbeitslos melden.
Hast Du eine Carte vitale in F ?
Und bitte keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das zieht in F immer eine Sperre nach sich.
« Letzte Änderung: 08. Mai 2018, 13:38:34 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline romana

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #2 am: 08. Mai 2018, 12:28:18 »
mir wurde gekündigt zum 30.7.2018. ( 6 MON KÜNDIGUNGSFRIST )....kein aufhebungsvertrag.ich habe noch keine carte vitale

Offline Ralph

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #3 am: 08. Mai 2018, 13:38:00 »
Dann würde ich mir die Carte Vitale schnellstens besorgen - weil Du ohne die kein Arbeitslosengeld bekommst.
Kündigung zum 30.7. heißt das Du Dich ab dem 31.7.18 arbeitslos melden kannst (geht nur noch online).

Bis dahin solltest Du Dir die Arbeitgeberbescheinigung geben lassen (brauchst Du für die letzten 36 Monate rückwirkend - bei 6 Monate Kündigungsfrist gehe ich einmal von einem AG aus während der letzten 36 Monaten.
Mit dieser Arbeitgeberbescheinigung mußt Du das Formular U1 bei der für deinen AG zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Das U1 ist der Nachweis aus D das Du Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast und wieviel Du während der letzten 36 Monate verdient hast.
Das braucht das Pole Emploi damit Du in F ALG bekommst.
Wenn Du Fragen hast kannst Du mich gerne anschreiben - ich habe die Prozedur gerade hinter mir.
Leider reichen die letzten 13 Gehaltsabrechnungen nicht mehr aus - so war es früher.
Je schneller Du dann ab dem 31.7. das U1 vorlegen kannst - umso schneller bekommst Du Geld.
Aber - ganz wichtig und dringender Rat - besorge Dir die Carte Vitale.
Ohne die kann man sich nicht mal arbeitslos melden.
Suchst Du wieder einen Job in D kannst Du Dich dort arbeitssuchend melden.
Du bekommst zwar keine Leistungen bei der Arbeitsagentur als Wohnsitzfranzose aber Du bist im System drin und
wirst betreut und bekommst Arbeitsstellen angeboten.
« Letzte Änderung: 08. Mai 2018, 13:40:06 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #4 am: 08. Mai 2018, 17:27:54 »
ich bin ab dem 30.7.2018 arbeitslos in Deutschland. Ich bin 60 J.Wohne in Frankreich . Ich hätte die Möglichkeit in Deutschland einen 450 euro Job anzunehmen . Weiss jemand von euch wieviel ich dazuverdienen darf, ohne das mir das Arbeitslosengeld gekürzt wird ? lieben Dank

Das Arbeitslosengeld wird dir nicht direkt gekürzt. Allerdings behält das frz. Arbeitsamt 70% deiner 450 Euro ein. Die sind aber nur scheinbar weg, da sich dadurch die Anspruchsdauer verlängert.

Offline Ralph

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #5 am: 08. Mai 2018, 19:32:52 »
Ja - hab ich ja geschrieben.
Allerdings bekommt Sie ja - da über 60 Jahre alt - bereits die längste Frist mit 1.095 Tagen ALG.
Bist Du Dir sicher das sich das dann auch verlängert ?
Bei den Jüngeren weiß ich es, da wird es so gemacht.

Ich wäre aber vorsichtig damit mit den ALG Satz mit einem 450 € Job zu "versauen" bevor ich arbeitslos wäre.
Es zählen ja die letzten 13 Monate für die Berechnung.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #6 am: 08. Mai 2018, 20:27:52 »
Ja - hab ich ja geschrieben.
Allerdings bekommt Sie ja - da über 60 Jahre alt - bereits die längste Frist mit 1.095 Tagen ALG.
Bist Du Dir sicher das sich das dann auch verlängert ?
Bei den Jüngeren weiß ich es, da wird es so gemacht.

Ich wäre aber vorsichtig damit mit den ALG Satz mit einem 450 € Job zu "versauen" bevor ich arbeitslos wäre.
Es zählen ja die letzten 13 Monate für die Berechnung.

Konnte zumindest nirgendwo etwas gegenteiliges finden. Und an die Threaderstellerin: Frankreich kennt im übrigen keinen 450 Eurojob.

Katja77

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #7 am: 08. Mai 2018, 21:51:25 »
Hallo,

bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken finden in regelmäßigen Abständen Infoveranstaltungen für Grenzgänger statt; dort sind auch Vertreter der Pole emploi anwesend. Der nächste Termin findet am 22. Mai statt. Die können Dir sicherlich bei deinen Fragen behilflich sein.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdrps/saarland/Agentur/BuergerinnenundBuerger/ArbeiteninderGrenzregion/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI615902

Offline romana

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Re: arbeitslos wieviel darf ich dazuverdienen ?
« Antwort #8 am: 10. Mai 2018, 10:04:38 »
ganz lieben dank, ich beantrage jetzt erst mal die carte vitale....und werde am 22.5. zur bundesargentur für arbeit gehen und mich da erkundigen,,,,,,dankeschön