Hallo Toennchen,
Du bist spät dran! Jetzt aber mal Gas...
Zum zeitlichen Ablauf:
Als erstes meldest Du Dich beim Deutschen Arbeitsamt (am Sitz des Arbeitgebers) arbeitssuchend. Dort bekommst Du dann das Formular E301 ausgehändigt. In diesem Formular muss für die Zeit der letzten drei Jahre vom Arbeitgeber dokumentiert werden, wo Du gearbeitet hast und wieviel Du verdient hast. Du brauchst für jeden Arbeitgeber ein Formular, falls Du in den letzten drei Jahren die Firma gewechselt hast.
Bis du das E301 vom Arbeitgeber zurück hast dauert ein paar Tage. Daher solltest Du parallel schonmal, über das Internet, Deine Arbeitslosigkeit bei der Pole Emploi melden. Hierfür brauchst Du Deine Adressdaten und zusätzlich eine französische Telefonnummer, eine französische Handynummer und Deine französische SV-Nummer. Falls die SV-Nummer fehlt, trag irgendwas ein, bei der Überprüfung wird man feststellen, dass die Nummer falsch ist und Du noch keine Nummer hast. Ist kein Problem!! Nur eine Anmeldung ohne diese Nummer geht nicht, daher...
Wenn Du die Anmeldung über
http://www.pole-emploi.fr/accueil durchgeführt hast, dann bekommst Du eine Bestätigungs-E-Mail. Die ist ganz wichtig!! Nach ein paar Tagen bekommst Du nochmal ein Bestätigungsschreiben von der Pole Emploi und eine Einladung für eine einstündige Informationsveranstaltung, in der Dir deine Rechte und Pflichten erklärt werden. Bei dieser Informationsveranstaltung wird man Dich auffordern, eine Kopie Deiner Carte vitale zu machen, also von deiner französischen Krankenversicherungskarte. Da Du keine hast, wirst Du dazu nochmals schriftlich aufgefordert und musst Dich bei der CPAM (Caisse Primaire Assurance Maladie) anmelden. Hierfür brauchst Du:
1. Geburtsurkunde - Extrait acte naissance
2. Bankkontobestätigung - RIB
3. eine von Dir auszufüllende Bestätigung der Arbeitslosigkeit - declaration de changement de situation
4. Formulare E 106 und E 108, von Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.
5. Avis de paiement - eine Vorankündigung der ALG-Zahlung von Pole Emploi.
Die Pole Emploi macht Dich mit dem Avis de paiement sozusagen zum Gehaltsempfänger (ALG) und damit zum Träger der Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch kannst Du angemeldet werden und von der CPAM eine französische SV-Nummer bekommen. Nach einigen Wochen bekommst Du eine Carte Vitale, bist also ab sofort krankenversichert und kannst diese der Pole Emploi nachreichen. Erst dann ist deine Arbeitslosmeldung vollständig!
Viel Erfolg,
Ricky