Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Puppels am 27. Dezember 2009, 12:17:00
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Hallo Leute,
folgender Fall:
Wenn man in D Arbeitslos gemeldet und das Arbeitslosengeld schon bekommt und dann nach Frankreich ziehen möchte, bekommt man dann weiterhin aus D die Unterstützung oder gibt es die Möglichkeit die Unterstützung aus F zu bekommen?
Im Wiki habe ich schon folgendes gefunden:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Verlust_oder_Änderung_des_Arbeitsplatzes
Dort wird aber leider nicht besprochen, wenn man während der Arbeitslosigkeit rüberzieht.
Ich danke schon mal für Eure Hilfe.
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Was bringt es denn, als Arbeitsloser die Kosten eines Umzugs schultern zu wollen. Als ich mich vor 8 Jahren hier bei der Mairie angemeldet habe, musste ich übrigens meine drei letzten aktuellen Gehaltsabrechungen vorlegen. Was die wohl gesagt hätten, wenn ich die Arbeitslosenbescheide vorgelegt hätte?
In Frankreich lebend bekommt das ALG nämlich nicht mehr aus Deutschland, sondern aus Frankreich (Grenzgängerabkommen), da man aber kein arbeitender Grenzgänger war, wird man aus Frankreich eher garnichts mehr bekommen und aus D auch nicht mehr!
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Was es bringt, als Arbeitloser umzuziehen:
Ganz einfach.
SIE ist seit diesem Monat Arbeitslos
ER verdient sehr gut.
Und nun möchten beide zusammen nach F ziehen.
Daher ist die Frage doch berechtigt, ob Sie sich auch in F Arbeitslos melden kann!?!?
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Also man kann zur Arbeitssuche im Ausland 3 Monate lang sein ALG bekommen. dafür muss man sich ein E-Formular beim Arbeitsamt holen, auf dem werden die Ansprüche bescheinigt. Mit diesem Formular muss man dann zur Assedic seines Wohnorts um sich dort anmelden und dann kriegt man sein ALG 3 Monate. LÄNGER NICHT.
Und zur Mairie: Ich musste auch meine letzte Gehaltsabrechnung bei der Anmeldung auf der Mairie vorlegen...ohne die hätte ich mich nicht anmelden können, habe extra gefragt was wäre wenn ich arbeitslos gewesen wäre. Und wie das mit dem ALG-Bescheid ist, weiss ich nicht du kannst es sicher probieren evtl geht es ja, oder die auf der Mairie wissen vllt gar net, dass das ein ALG-Bescheid ist und erkennen es als Einkommen an