Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: Dieter am 22. März 2018, 22:28:35

Titel: Arbeiten im Ausland
Beitrag von: Dieter am 22. März 2018, 22:28:35
Hallo,

ich wohne schon länger in Frankreich und arbeite schon länger im Grenzgebiet im Saarland.
Jetzt will mich mein Arbeitgeber an eine andere Niederlassung nach Österreich entsenden.
Bis zu 45 Tage sollte das kein Problem darstellen ?
Aber was passiert wenn es mehr als 45 Arbeitstage werden?
Werde ich dann in Deutschland Steuerpflichtig? oder muss ich dann die Steuern in Österreich bezahlen?
Hatte jemand schon mal den Fall .... oder kann jemand von Erfahrungen berichten?

Liebe Grüße
Titel: Re: Arbeiten im Ausland
Beitrag von: Eliott am 23. März 2018, 06:18:14
Demnach müsstest du in Österreich auf den dort anfallenden Lohn versteuern.
Und so wie ich das verstehe, bist du dann den Rest des Jahres wieder Grenzgänger.
Aber bring das mal den fr. Steuerbehörden bei, nehm dir einen Steuerberater.

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Verlust der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der 45-Tage-Grenze

Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bzw. der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone insgesamt 45 Tage bzw. bei nicht ganzjähriger Grenzgängertätigkeit die 20-%-Grenze der gesamten Arbeitstage pro Kalenderjahr, steht das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu. Dies gilt allerdings nur für den auf die Inlandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn.

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