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Autor Thema: Arbeislosen aus F in D auf 400€ Basis oder Teilzeit einstellen  (Gelesen 4110 mal)

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Offline Uwe

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Arbeitslosen aus F in D auf 400€ Basis oder Teilzeit einstellen.
Geht das ohne das der Bewerber seinen Arbeitslosenstatus verliert?
Bei mir reicht die Arbeit einfach noch nicht für eine Festanstellung.

Wie sind denn da die Rahmenbedingungen und wie muß ich mich als Arbeigeber korrekt verhalten.

Bitte schnellstens Antworten respektive eine offizielle Stelle nennen (deutschsprechend) an die ich mich wenden kann.

Besten Dank im voraus.

Offline Uwe

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Re: Arbeislosen aus F in D auf 400€ Basis oder Teilzeit einstellen
« Antwort #1 am: 29. April 2009, 23:59:25 »
Gar keine Anwort? So kenne ich das Forum nicht.

Also hier mal die momentane Situation.
Habe beim deutschen AA angefragt nach dreimal weiterverbinden wurde ich an das AG verwiesen  :Frage:
Da ich merkte das die Leute beim AA recht hilflos waren hab ichs dann beim AG probiert.
Die haben wenigstens sehr kompetent erklärt das dies nicht in Ihrer Zuständigkeit liegt. 

Nun da ich auch hier keine Antwort bekomme und ich mir meine Fragestellung nochmal anschaute formuliere ich anders und kürzer.

Wieviel darf ein französischer Arbeitsloser dazuverdienen?

Kennt jemand einen Mitarbeiter beim franz. AA der Deutsch spricht? meine franz. Kenntnisse reichen einfach nicht?
Das Gespräch möchte ich dann ganz gerne selbst führen, deswegen also keinen dritten zur Übersetzung einsetzen.


Offline balu511

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Re: Arbeislosen aus F in D auf 400€ Basis oder Teilzeit einstellen
« Antwort #2 am: 27. Mai 2009, 09:28:27 »
Hallo, hoffentlich noch nicht zu spät?

Hab ich es richtig verstanden, Du bist in F arbeitslos und bei der ASSEDIC gemeldet, gibst monatlich online ein, nicht gearbeitet zu haben und Arbeit zu suchen?

Vor 4 Jahren war es so, dass Du Teilzeit dazuverdienen konntest. Das monatliche Einkommen wurde dann bei der ASSEDIC bei der Monatsabrechnung deklariert und die errechneten dann einen Differenzbetrag. Der Bezug des ALG in F wurde dadurch verlängert. Genaueres kann Dir der betreunende ASSEDIC MA sicher sagen.

Geringverdiener Jobs gibt es nicht. Anfang 2008 hat die ASSEDIC Betreuerin meinem Mann aber abgeraten Jobs unter dem SMIC anzunehmen, das darf man in Frankreich nicht so wie in Deutschland.

Google mal im WIKI nach EURES, da steht sicher die E-Mail Adresse einer Frau Wolff vom AA Karlsruhe oder von einem Christian Soundso bei der Gewerkschaft NGG, beide sehr kompetent in den Fragen arbeiten/arbeitslos und Grenzgänger.

Ich hoffe, ich konnte ein bissle helfen.

LG Barbara