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Autor Thema: Ansprüche Arbeitslosengeld  (Gelesen 7081 mal)

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Offline Tine1979

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Ansprüche Arbeitslosengeld
« am: 20. April 2010, 10:01:14 »
Hallo zusammen,

habe seit heute ein Riesenproblem und brauche dringend eure Hilfe.

Wir sind am 01.04.2010 nach Frankreich gezogen. Dies Woche habe ich Urlaub um den Umzug komplett zu machen.
Und jetzt kommt der Hammer: Heute Morgen um 07:40 Uhr kam per Einschreiben meine Fristgerechte Kündigung (mangelnde Auftragslage) zum 31.05.2010.

Bin so geschockt, dass ich mich völlig überrollt fühle.
Bei der Agentur habe ich mich jetzt arbeitssuchend gemeldet.
Ich weiß das ich mir bei der Agentur das E301 Formular holen muss. Muss ich das Formular nur für den jetzigen Arbeitgeber holen (war dort vom 15.01.2009 - jetzt)? Oder auch noch für die vorherigen AG?

Wie sieht es mit meinen Ansprüchen aus. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um mein Arbeitslosengeld aus F zu bekommen? Werde mich mit dem E301 Formular direkt auch in F melden. Aber mein Französisch reicht für diese Bürokratischen Wege nicht aus.
Bin total fertig...

Wer kann mir helfen?

Liebe Grüße...Tine                :'(

Offline cogee

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Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« Antwort #1 am: 20. April 2010, 13:09:19 »
ok ganz ruhig...

Du musst dir wie du ja schon weisst das Formular E301 beim AA in D besorgen. Dort werden die letzten 3 Jahre draufgeschrieben also von 01.06.07-31.05.10 dafür musst dem AA ALLE Arbeitsbescheinigungen deiner Arbeitgeber der letzten 3 Jahre vorlegen. Die stellen dann das E301 aus und das UND die Arbeitsbescheinigungen von D musst du dann der Assedic vorlegen. Achte aber darauf dass das AA dir auch alles korrekt ausstellt in deinem E301.

Es weitern benötigt die Assedic deine letzten 13 Gehaltsabrechungen, einen RIB (so eine Art Kontobestättigung von deiner Bank in F, frag einfach danach) eine Kopie deines Ausweises/Pass und GANZ wichtig deine Sozialversicherungsnr.

Du musst dich am 1.sten Tag deiner Arbeitslosigkeit bei der Assedic unter der Nr 3949 oder unter pole-emploi.fr arbeitslos melden. Ich nehme an du wohnst in den Departments 57,67 oder 68 wenn du anrufst und du hast Glück kommst du an jemand der elsässisch spricht ansonsten jemand der franzöisch spricht hinzu ziehen und Meldung übers Internet machen.
Dann kommt ein paar Tage später dein Antrag auf ALG und ein Termin. Dort musst du den ausgefüllten Antrag mit den o.g. Unterlagen abgeben und dann bekommst du irgendwann dein ALG.
Die Höhe und Dauer deines ALG richtet sich nach dem Durchscnitt deiner letzten 13 Monatsgehälter und beträgt zwischen 57,4 und 75%. Man bekommt mindestens 4 und höchstens 22-24 Monate ALG (bei Personen unter 50.für ältere Menschen kann bis zu 36 Monate ALG bezahlt werden) es kommt hierbei auf die zurückgelegte Beschäftigungsdauer der letzten 26 Monate bzw. 3 Jahre an.

WICHTIG:
Du brauchst unbedingt deine FRANZÖSISCHE  Sozialversicherungsnr von der Krankenkasse ich nehme an das ist die CPAM bei dir. Ohne die geht nix...
Um diese zu erhalten musst du von deiner Krankekasse in D das Formular E106 holen, und mit deiner Geburtsurkunde, deiner RIB, deiner letzten Gehaltsabrechung UND einer Gehaltsabrechung auf der das Eintrittsdatum deiner jetztigen Firma steht einreichen. Es kann allerdings sein das die noch etwas haben wollen bin mir aber jetzt nicht sicher. Kümmer dich am besten SOFORT um die Carte  Vital bzw die Sozialversicherungnr es wird eine Weile dauern bis du diese hast.

Hoffe ich konnte dir helfen bei weiteren Fragern kannst du mich gerne Anschreiben....

Offline Eli

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Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« Antwort #2 am: 20. April 2010, 14:17:05 »
Hallo Tine,

der Ablauf ist wie g2122 geschrieben hat. Keine Angst, bei mir waren alle sehr sehr nett und hilfsbereit .

Du solltest Deinen E 301  in D rechtzeitig beantragen, da die Deutschen (zumindest war es bei mir so) zur Bearbeitung ca. 2 Wochen gebraucht haben. In Frankreich mußt Du Dich am 1. Tag Deiner Arbeitslosigkeit melden  Ich hatte mich zu früh gemeldet und mußte nach dem 1. Termin dann meine Unterlagen wieder mitnehmen und am 1. Tag Arbeitslosigkeit nochmals vorbeibringen.  In Frankreich bekommst Du die ersten 7 Tage kein Arbeitslosengeld.
Aber das hast Du sicher in einigen Beiträgen hier im Forum schon gelesen.

Viel Glück

eli

Offline ~Pero~

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Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« Antwort #3 am: 20. April 2010, 15:30:32 »
Hallo Tine,

für die Carte Vitale ist bei Dir die CPAM in Metz zuständig.
Ich könnte Heute Abend zuHause mal nach der Adresse gucken,

CPAM
18-22 rue haute Seille
57751 Metz CEDEX9
Tel.: 3646 (nur aus Frankreich erreichbar)


falls du die noch nicht hast.

Hatte bei mir ca. 4 Wochen gedauert bis die kam.

Eine recht gute Gemeinschaftspraxis praktischer Ärzte (3) gibt es in Falck - also gerade bei Dir um die Ecke.
Ist auf dem Parking/Marktplatz ca. 700m hinter der Kirche direkt links neben dem 8à8 Markt.
Du benötigst ja auch einen Médicin Traitant für den Antrag (bekommst dafür von der CPAM einen Vordruck zum Ausfüllen)
welchen Du von Deinem FRANZÖSISCHEN behandelnden Arzt abzeichnen lassen musst.
Hat bei mir damals die Dame an der Rezeption gemacht.
Die sind recht nett dort und haben auch Samstags vormittags Sprechstunde  ;)

à bientôt
Pero
« Letzte Änderung: 22. April 2010, 09:57:01 von petee01 »

Offline Ricky

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Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« Antwort #4 am: 20. April 2010, 17:02:28 »
Hallo Tine,
schau mal hier:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeiten/arbeitslos-melden-t2386.0.html

Grüße und viel Glück,
Ricky

Offline cogee

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Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« Antwort #5 am: 20. April 2010, 22:00:35 »
also tut mir leid aber wenn du hier  so verzweifelt bist und 4 mal das selbe postets, kein geld bekommst und kein französisch kannst kann ich dir nur ein tipp geben:
geh nach D zurück und leb von hartz 4

PS: und wenn du schon seit einem Jahr in F bist hättest du ja wohl auch zumindest etwas französisch lernen können dann wüsstest du auch wsa in deinen Briefen steht