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Autor Thema: Anspruch auf Arbeitlosengeld in FR wahren bei strittigem Status in DE  (Gelesen 4058 mal)

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Offline walli044

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Ich habe eine Frage, wer kann mir hier helfen? Ich wohne seit 2007 im Elsaß, war aber immer nur in DE berufstätig. Meine letzte Arbeit war als selbständig deklariert, ist aber nur lt. deutscher Rentenversicherung in DE sozialversicherungs-pflichtig. Das Verfahren kann lange dauern, da mein sog. "Arbeitgeber" Widerspruch eingelegt hat. Ich hatte noch eine zweite geringere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in DE für die ich schon das Formular für die Beantragung des Arbeitslosengelds in FR vorliegen habe. Ich bin beim Pole Emploi seit April arbeitslos gemeldet.
Dort sagen sie mir, daß erst alle Dokumente vorliegen müssen, bevor sie das Arbeitslosengeld ausrechnen können. Nun kann ich nicht warten, bis der strittige Fall entschieden ist, sondern brauche nach 4,5 Monaten nun allmählich Geld (meine Ersparnisse sind aufgebraucht und eine neue Arbeit finde ich derzeit auch nicht). Wen ich nun die Unterstützung auf Basis der gering bezahlten Tätigkeit ausrechnen liesse, um endlich Geld zu bekommen, kann ich die Ansprüche aus der strittigen Tätigkeit/Anstellung wahren, so daß ich sie später bezahlt bekomme? Ich lerne zwar Französisch, kann aber derart komplexe Sachverhalte nicht wirklich in FR besprechen... Hast Du einen Tipp? Für die Vorlage der Dokumente läuft hier auf dem Pole Emploi ja eine 2jährige Frist, aber 1) kann ich natürlich nicht noch 2 Jahre ohne Geld überleben und 2) kann es bei der Klärung mit der Rentenversicherung in DE und evtl. noch Klage beim Sozialgericht dann durchaus noch länger dauern... Hast Du eine Idee? PS in ca. 4 Jahren beginnt mein Rentenanspruch aus DE, d.h. ich rechne in meinem Alter nicht wirklich noch mit einer neuen Anstellung (obwohl ich sehr aktiv suche) Danke Dir Marion