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Autor Thema: anspruch auf arbeislosengeld  (Gelesen 3537 mal)

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Offline kathy

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anspruch auf arbeislosengeld
« am: 15. November 2010, 21:54:03 »
ich wurde jetzt zum ende der probezeit gekündigt. davor war ich arbeitslos und hatte einen anspruch von 630 tagen. davon hatte ich 420 verbraucht also noch 210 "gut". in F gibt es ja die regel ein tag arbeit=ein tag arbeitslosengeld. bei mir wären es jetzt also nochmal 120 tage die ich gearbeitet hab. habe mich jetzt auf der seite von der pole emploi erkundigt da steht es werden zur berechnung die letzten 24 bzw 28 monate herangezogen werden und dass bereits verbrauchte zeiten nicht berücksichtig werden. jetzt meine frage(n):
bekomme ich nur 120 tage ALG oder zählen die übrigen 210 tage die ich vor annahme des neuen jobs noch übrig hatte auch?
und:
ich habe vorher ca 1050 €brutto und 700€ netto bekommen. das berechnungsprogramm der assedic zeigt mir aber jetzt aber 830 brutto an, sowie auch 830€ netto (0% abzüge) kann das sein? ich habe mitbekommen, das die etwas geändert haben, aber ist das brutto jetzt gleich netto wenn man ein geringes einkommen hat?

Offline MarcoL

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Re: anspruch auf arbeislosengeld
« Antwort #1 am: 16. November 2010, 09:53:31 »
Hallo,
ich glaube das hat was mit dem Mindestlohn zu tun, denn hier gibt es das ...

LG