Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Arbeiten => Thema gestartet von: bonni am 23. Juni 2010, 07:36:51
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Guten Morgen zusammen,
Wie ist das in Frankreich/ Elsass mit der Gaststättenkonzession( Alkoholauschank) geregelt.?
Was muss ich bei der Anmeldung beachten? Wer sind meine Ansprechpartner??
Geplant ist die Einrichtung eines Bikertreffs. Vorerst nur am Wochenende...
Objekt wäre vorhanden..
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen..
Vielen Dank..
Gruß Bonni
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Guten Morgen zusammen,
Wie ist das in Frankreich/ Elsass mit der Gaststättenkonzession( Alkoholauschank) geregelt.?
Was muss ich bei der Anmeldung beachten? Wer sind meine Ansprechpartner??
Geplant ist die Einrichtung eines Bikertreffs. Vorerst nur am Wochenende...
Objekt wäre vorhanden..
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen..
Vielen Dank..
Gruß Bonni
Hi Bonni,
zu Deiner Frage habe ich leider keine Antwort parat,
aber wenn es soweit ist, dann geb doch mal bitte Info,
was und wo du da aufziehst.
In den Nord-Vogesen sind wir gelegentlich mal mit den Möppis (ist ja nicht so weit ;) )
LG
Pero
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also soviel ich gehört habe gibt es 3 arten von Konzessionen:
A, B und C
mit der einen darfst du überhaupt kein Alkohol verkaufen (weiss jetzt aber nicht ob das A oder C ist)
mit der B darfst du zwar Alkohol verkaufen, aber nur wenn die Gäste den Alk zu Speisen bestellen, dort kriegst du nix verkauft, wenn du nix zu Essen bestellst
und der dritten darfst du auch Alkohol ohne Essen verkaufen (diese ist für Bars, Clubs etc.) ist aber auch die teuerste
Wo man die beantragen kann weiss ich aber nicht, am besten du wendest dich an die Präfektür oder fragst mal den Besitzer einer Gaststätte in deiner Nähe...
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Hallo,
wenn du Alkohol verkaufen willst brauchst du die Licence IV, sieht man immer an den Kneipen außen hängen, kleines rotes Schild.
Problem ist so viel ich weiß werden keine Licence IV mehr vergeben, d.h. du mußt eine bestehende Lizenz in diesem Ort jem. abkaufen.