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Autor Thema: Zulassung KFZ aus D in F ohne Original KFZ Brief  (Gelesen 9684 mal)

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Offline samsonjaguar

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Zulassung KFZ aus D in F ohne Original KFZ Brief
« am: 18. Februar 2013, 13:30:28 »
Hallo Ihr Lieben,

mir ist etwas ungewöhnliches passiert. Der KFZ Brief/ Schein ist auf dem Postweg "verschütt" gegangen (Einwurf Einschreiben bestätigt Zustellung).
Es stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug mit einer KFZ Briefkopie in Frankreich zugelassen werden kann?
Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn kostenpflichtig einen Ersatzbrief zu besorgen, der dann ohnehin in F eingezogen wird.

banjo

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Re: Zulassung KFZ aus D in F ohne Original KFZ Brief
« Antwort #1 am: 18. Februar 2013, 13:34:19 »
Nein - Du musst einen entwerteten Brief in F vorlegen. Oder das Fzg ist neu und wird direkt ins Ausland verkauft, dann denke ich sollte die Rechnung mit Deiner franz. Adresse ausreichen.
Aber der Verkäufer hat doch eine Bringpflicht des Briefes - wenn er verloren gegangen ist, soll er halt einen Neuen auf seine Kosten besorgen.

Aber frag doch mal an: sp-haguenau@bas-rhin.gouv.fr
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Offline WolfS

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Re: Zulassung KFZ aus D in F ohne Original KFZ Brief
« Antwort #2 am: 18. Februar 2013, 16:21:01 »
Wenn der Brief (Richtig: Zulassungsbescheinigung Teil II) wirklich verloren gegangen ist, solltest du im eigenen Interesse dies SOFORT der zuständigen Zulassungsstelle melden. Dieser Kfz-Brief ist nämlich der einzige Eigentumsnachweis. Diese Meldung geht auch telefonisch oder per E-Mail usw. Dann kannst du einen Neuen beantragen, musst dazu aber persönlich erscheinen. Du musst einen Ausweis und den Fahrzeugschein vorlegen und evtl sogar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn vorhanden, würde ich auch einen Eigentumsnachweis wie z.B. den Kaufvertrag mitnehmen.
Ohne die Zulassungsbescheinigung II wird das Auto sicher nicht zugelassen. Es könnte ja sein, dass es dir nicht (mehr) gehört sondern einer Bank oder dem Gerichtsvollzieher oder gar geklaut ist.