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Autor Thema: Was ändert sich in F im Jahr 2013....  (Gelesen 11816 mal)

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Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« am: 20. Dezember 2012, 20:14:51 »
hallo,

hier einige änderungen ab 2013:

- der preis für gas steigt um 2,4 % pro haushalt,
- der preis für strom steigt um 2,5 % pro haushalt,
- das livret A darf ab januar mit 22.950,- € bestückt werden,
- briefe kosten statt 60 cent dann 63 cent,
- der SMIC steigt auf 9,43 €.

gruss blue



...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Matthias#28

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Re: Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2012, 22:33:41 »
Nur die Kostenseite :pfeif:

und die Einnahmenseite steigt doch auch: um 3,6% ab 1.3.2013 in unserem Betrieb (IG-Metall und Firma)
gruss Matthias

Offline Mathis

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Re: Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« Antwort #2 am: 01. Januar 2013, 12:10:39 »
Was sich zum 1.1.2013 in Frankreich ändert (eigene Zusammenfassung, Quelle France-Info und Medien):

Investitionen:

Das "Loi Duflot" ersetzt das "Loi Scellier". Auch wenn die Kriterien strenger sind, ist das neue Gesetz doch interessanter. Für Käufer neuer Häuser gibt es bis 18 Prozent Steuerermäßigungen in 9 Jahren, basierend auf eine maximale Investition von 300.000 Euro. Das kann bis zu 6.000 Euro pro Jahr an Steuerermäßigung führen.

Reform der "Null-Zins-Darlehen". Betrifft im Kern den Kauf neuer Wohnungen und zielt darauf, den Erwerb von Wohneigentum durch Haushalte mit geringen Einkünften zu fördern. Die Haushalte der geringsten Einkommensstufe müssen die Darlehen erst nach 14 Jahren zurückzahlen, die Haushalte mit höheren Einkünften schon nach 5 Jahren.

Beschäftigung:

Der SMIC (Mindestlohn) steigt gering an, und zwar um 0,3% (ergibt 9,43 Euro pro Stunde). Bei einer 35-Stunden-Woche sind das 1.430,22 Euro Mindestlohn.

Jobs für die Zukunft: Stipendiaten aus benachteiligten Gebieten, die Lehrer werden wollen, werden gefördert. (900 Euro pro Monat bei Teilzeitarbeit).

Steuern:

20 sog. Steuerschlupflöcher werden begrenzt. Es geht um Steuergutschriften (bei Mietwohnungen, Kinderbetreuung, Arbeiten an Wohnungen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung). Diese werden auf 10.000 Euro pro steuerlichem Haushalt beschränkt.

Einkommenssteuer von 45%: die 50.000 Steuerzahler in Frankreich, die mehr als 150.000 Euro pro Jahr verdienen, müssen nun eine Einkommenssteuer von 45% zahlen.

Einkommenssteuer von 75% (sog. Reichensteuer). Diese war für Einkommen von über einer Million Euro pro Jahr geplant, wurde aber von Verfassungsrat gekippt.

Fernsehgebühren: die jährliche Gebühr für das Fernsehen steigt um 6 Euro auf 131 Euro.

Soziale Beihilfen:

Das RSA (Sozialhilfe) steigt um 8 Euro auf 483 Euro für Alleinstehende ohne Kinder, auf 724 Euro für Paare ohne Kinder. Das RSA soll in den nächsten 5 Jahren um 10% steigen.

Familienzulagen und Wohnbeihilfen: die Obergrenzen für den Anspruch auf diese Leistungen werden erhöht, z.B.: für PAJE (prestation d'accueil du jeune enfant) auf 46.014 Euro pro Jahr für ein Paar mit einem Kind und 2 Einkommen. Die Wohnbeihilfen (APE) werden um 2,15% erhöht.

Gesundheit:

Schwangerschaftsunterbrechungen werden nun von der Kasse zu 100% bezahlt.
Verhütung: die Pille wird wird für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren von der Kasse bezahlt.

Alltagsleben, Finanzen:

Livret A (Sparbuch): die maximale und steuerfreie Einlage auf dem Livret A beträgt nun 22.950 Euro. Der Zinssatz ist bei 2,25%, wird aber wahrscheinlich im Februar gesenkt.

Energie: Gas wird um 2,4% teurer, Strom um 2,5%. Es wird eine Erweiterung des Sozialtarifs bei Strom und Gas für die 400.000 ärmsten Haushalte geben.

Keine Erlaubnis für Minderjährige mehr notwendig, um Frankreich verlassen zu dürfen. Minderjährige Franzosen brauchen keine Erlaubnis der Eltern mehr, um in Europa reisen zu dürfen. Es reicht der Personalausweis oder Reisepass. Außerhalb der EU ist meistens ein Pass notwendig.

Briefmarken: der "lettre prioritaire" kostet nun 63 statt 60 Cent. Der "lettre verte" kostet nun 58 statt 57 Cent.

Bier: gezapftes Bier wird aufgrund von erhöhten Verbrauchsteuern teurer, es wird im Durchschnitt von 2,60 auf 3 Euro steigen.

RATP: die Nahverkehrspreise im Großraum Paris werden steigen.

Glühbirnen: diese werden komplett aus den Regalen verschwinden, und durch Energiesparlampen, Halogenlampen und LED Lampen ersetzt.

 
Gruß Mathis

Offline Gabrielle

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Re: Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« Antwort #3 am: 01. Januar 2013, 23:07:11 »
Danke für die Nachrichten der aufschlussreichen Neuerungen in Frankreich.

Und, da wir ja ein Grenzgängerforum sind, hier auch mal einige Neuerungen für 2013 aus Deutschland.

Ab dem 1. Januar gibt es zahlreiche Änderungen für die Bundesbürger. So hat die deutsche Post das Porto für Standardbriefe erhöht. Der Versand für einen Brief bis 20 Gramm kostet nun 58 Cent. Alte Briefmarken können weiterhin genutzt werden. Auf den Umschlag muss dann aber zusätzlich eine Drei-Cent-Marke geklebt werden

Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Die Krankenkassen erhalten für den Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Ausgleich

Die Rundfunkgebühr wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkab-gabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat entfällt also gleichermaßen auf Singles, Großfamilien oder eine WG.

Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein.

Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Männer müssen bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, Frauen bei Risikoversicherungen mehr bezahlen. Bisher differenzierten die Versicherer bei diesen Tarifen nach dem Geschlecht.

Die Finanzämter haben die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

Und allen noch ein besonders gutes 2013 - Gabrielle

Offline cogee

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Re: Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« Antwort #4 am: 02. Januar 2013, 12:47:51 »
"Das "Loi Duflot" ersetzt das "Loi Scellier". Auch wenn die Kriterien strenger sind, ist das neue Gesetz doch interessanter. Für Käufer neuer Häuser gibt es bis 18 Prozent Steuerermäßigungen in 9 Jahren, basierend auf eine maximale Investition von 300.000 Euro. Das kann bis zu 6.000 Euro pro Jahr an Steuerermäßigung führen.

Reform der "Null-Zins-Darlehen". Betrifft im Kern den Kauf neuer Wohnungen und zielt darauf, den Erwerb von Wohneigentum durch Haushalte mit geringen Einkünften zu fördern. Die Haushalte der geringsten Einkommensstufe müssen die Darlehen erst nach 14 Jahren zurückzahlen, die Haushalte mit höheren Einkünften schon nach 5 Jahren. "

dazu haette ich mal eine frage und zwar wohin man sich wendet wegen dem null zins darlehn?

Offline Mathis

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Re: Was ändert sich in F im Jahr 2013....
« Antwort #5 am: 02. Januar 2013, 15:17:59 »
Hallo,

dazu haette ich mal eine frage und zwar wohin man sich wendet wegen dem null zins darlehn?

Grundsätzlich sind Bankberater für so etwas geeignete Ansprechpartner. Ich kenne da nicht alle Details, aber diese "Null-Zins-Kredite" sind für Haushalte mit geringem Einkommen gedacht, die sich eine Wohnung zum reinen Selbstnutzen als Hauptwohnsitz kaufen wollen. Daher gibt es ein paar Hürden, damit nicht einfach jeder so einen Kredit bekommen kann. Am einfachsten bei der Bank nachfragen.

Gruß Mathis