Wenn der Brief (Richtig: Zulassungsbescheinigung Teil II) wirklich verloren gegangen ist, solltest du im eigenen Interesse dies SOFORT der zuständigen Zulassungsstelle melden. Dieser Kfz-Brief ist nämlich der einzige Eigentumsnachweis. Diese Meldung geht auch telefonisch oder per E-Mail usw. Dann kannst du einen Neuen beantragen, musst dazu aber persönlich erscheinen. Du musst einen Ausweis und den Fahrzeugschein vorlegen und evtl sogar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn vorhanden, würde ich auch einen Eigentumsnachweis wie z.B. den Kaufvertrag mitnehmen.
Ohne die Zulassungsbescheinigung II wird das Auto sicher nicht zugelassen. Es könnte ja sein, dass es dir nicht (mehr) gehört sondern einer Bank oder dem Gerichtsvollzieher oder gar geklaut ist.