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Autor Thema: Neuregelung Arbeitslosenversicherung  (Gelesen 6921 mal)

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Offline Mathis

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Neuregelung Arbeitslosenversicherung
« am: 26. März 2009, 08:34:56 »
Hallo,

zum April tritt in Frankreich eine Neuregelung zur Arbeitslosenversicherung in Kraft. Der Einfachheit halber zitiere ich einen Presseartikel dazu aus der elsässischen DNA von heute:

Zitat
Die neue Vereinbarung zur Arbeitslosenversicherung, die die Regierung nun doch zulässt, ändert die Vergütungsmodalitäten bis Ende 2010.

Ab April tritt der umstrittene Text in Kraft. Er betrifft die Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung ausläuft. Hier die Hauptpunkte der Neuregelung:

ARBEITSLOSENGELD. Ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er in den letzten 28 Monaten wenigstens vier Monate Beitragszahlungen geleistet hat (vorher sechs Monate in den letzten 22 Monaten). Die Dauer des Bezugs kommt der Dauer der Beitragszahlung gleich (nach dem Prinzip "ein Tag Beitrag = ein Tag Vergütung"), kann aber 24 Monate nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitslose ist älter als 50 Jahre. Bisher konnte ein unter 50jähriger Arbeitsloser, der 16 Monate gearbeitet hat auf eine Verfügung von 24 Monaten zählen.

BEITRAGSZAHLUNGEN. Die Höhe der Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird jeweils am 1. Januar und am 1. Juli jeden Jahres gesenkt wenn das Betriebsergebnis der Arbeitslosenkasse des vorherigen Semesters einen Überschuss von wenigstens 500 Millionen Euro aufweist. Das gilt ab 1. Juli 2009.

SONDERREGELUNGEN. Für die mehr als 50 Jährigen beträgt die maximale Dauer für den Bezug von Arbeitslosengeld 36 Monate unter der Bedingung, dass sie zuvor 36 Monate gearbeitet haben. Derzeit haben die Senioren Anrecht auf 36 Monate Arbeitslosengeld wenn sie 27 Monate gearbeitet haben.
Der Text sieht außerdem vor, dass das Alter, ab dem die Vergütung bis zum offiziellen Eintritt in den Ruhestand mit voller Rentenzahlung (spätestens mit 65 Jahren) von derzeit 60,5 Jahre auf 61 Jahre angehoben wird Anfang 2010.

SAISONARBEITER. In der bisher geltenden Regelung wurde nur für dreimal aufeinander folgende Zeitabschnitte Arbeitslosengeld gezahlt. Diese Regelung wird nun abgeschafft.
Der nun genehmigte Text war im vergangenen Dezember vom Arbeitgeberverband MEDEF und von der Gewerkschaft CFDT ausgehandelt und unterzeichnet worden. Für die Gewerkschaft ist die neue Regelung «besser als die alte» sie ist «einfacher und gerechter». Für die Arbeitgeber gewährte bis jetzt keine Arbeitslosenregelung «so viel Schutz wie diese». Für die Gewerkschaft FO «erhalten zwar zusätzliche 100 000 Arbeitslose Geld, aber 500 000 andere werden zeitlich kürzer entschädigt.»

Gruß Mathis

Offline Gabrielle

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Re: Neuregelung Arbeitslosenversicherung
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2018, 17:42:36 »
Guten Tag an alle.
Heute, gerade gelesen: Saarbrücker-Zeitung.
Pendler-Demo gegen EU-Reform
Lothringer Grenzgänger befürchten Nachteile für ihre Arbeitslosenversicherung.
VON HÉLÈNE MAILLASSON
SAARGEMÜND Am Wochenende zieht es Grenzgänger aus Lothringen wieder auf die Straße. Sie demonst-rieren am Samstag in Saargemünd gegen einen Vorschlag der EU-Kommission. Diese will die Auszahlung von Arbeitslosengeld reformieren. Die Änderungen werden voraussichtlich Ende des Monats durch das Europäische Parlament angenommen. Bisher müssen sich Grenzgänger, die ihren Job verlieren, bei der entsprechenden Behörde in ihrem Wohnort arbeitslos melden. Das soll sich mit dem Vorschlag der Kommission ändern. Zuständig für die Betreuung bei der Stellensuche und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wäre dann das Land, in dem der Betroffene zuletzt beschäftigt war. Die Lothringer Pendler, die in Deutschland arbeiten, befürchten dadurch benachteiligt zu werden. Wenn die Höhe des regulären Arbeitslosengelds (ALG I) in Deutschland mit rund 60 Prozent sogar ein bisschen höher liegt als in Frankreich (57 Prozent), wird diese Leistung in Deutschland maximal ein Jahr lang ausgezahlt (zwei Jahre für Arbeitslose ab 58 Jahren). In Frankreich hingegen kann die entsprechende Summe zwei Jahre lang (drei Jahre bei Senioren) bezogen werden.
Somit rutschen Arbeitslose in Deutschland schneller in den Bereich der Grundsicherung. Und während der Regelbetrag für einen alleinstehenden Bezieher in Frankreich rund 550 Euro beträgt (RSA), ist er in Deutschland deutlich niedriger bei knapp 425 Euro (ALG II, ab Januar 2019). Doch das „Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle“ (CDTFM, Komitee zur Verteidigung der Grenzgänger aus dem Département Moselle) befürchtet nicht nur finanzielle Einbußen für die Pendler. „Auch die Suche nach einem neuen Job wird durch die neuen Zuständigkeiten komplizierter“, sagt Komitee-Vorsitzender Arsène Schmitt. „Die Grenzgänger müssen alle Formalitäten in einer Fremdsprache erledigen, was oft nicht so einfach ist. Für sie ist die Teilnahme an möglichen Fortbildungsmaßnahmen durch die Sprachbarriere erschwert.“ Dass eine starke Mobilisierung der Grenzgänger gegen die EU-Pläne diese zum Kippen bringen könnten, ist sehr unwahrscheinlich. Denn es dauerte Jahre, um unter den Arbeitsministern der EU-Länder die notwendige qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der Länder, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten) für die Reform zu erzielen. Außerdem könnte Frankreich durch die neue Regelung jährlich 600 Millionen Euro einsparen und hätte wenig Interesse an dem Status quo. Doch Schmitt und seine Mitstreiter fordern eine Kompromiss-Lösung. Dass Frankreich weiterhin für die Betreuung der arbeitslosen Grenzgänger zuständig bleibt und durch ein bilaterales Abkommen Geld dafür aus Deutschland bekommt. Das Anliegen der lothringischen Pendler brachte Schmitt bis nach Paris, zu einem Berater von Premierminister Edouard Philippe. Er weiß, Hartnäckigkeit kann sich auszahlen. „Jahrelang haben wir dafür gekämpft, dass ehemalige Grenzgänger als Rentner nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, und heute ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Realität“, gibt Schmitt ein Beispiel. Und das Komitee bleibt wachsam. Trotz dieses Meilensteins gäbe es nach wie vor Handlungsbedarf. Denn wenn die Lage für die Rentner nun geklärt sei, bleibe sie bei Leiharbeitern oft unübersichtlich. „In der Theorie müssten Leiharbeiter, die im Département Moselle wohnen und maximal 45 Tage außerhalb der unmittelbaren Grenzzone arbeiten, nur in Frankreich Steuern zahlen. Doch in der Praxis läuft es in vielen Fällen nicht reibungslos und die deutsche Steuerbehörde erhebt auch einen Teil von ihrem Lohn“.
Die Demonstration findet am Samstag ab 14 Uhr vor dem Landgericht in Saargemünd statt.

Vielleicht ist dieser Artikel ja von Interesse für euch?

Allen ein schönes Wochenende Gabrielle