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Autor Thema: Kurzarbeit  (Gelesen 4201 mal)

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Offline Harpenciel

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Kurzarbeit
« am: 26. März 2020, 09:07:45 »
Hallo
Das betrifft sicher im Moment viele von uns.
Thema Kurzarbeit.
Wie sieht das für uns Grenzgänger aus?
Bekommen wir dann auch Kurzarbeitergeld sus Deutschland?
Das wird ja von Deutschen Arbeitsamt gezahlt.
(Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssten wir uns ja in Frankreich arbeitslos melden, nicht in Deutschland... oder?) Deshalb bin ichbeim Kurzarbeitergeld auch unsicher
Und falls es Kurzarbeitergeld aus Deutschland für uns geben würde, wie berechnet es sich?
60 % vom Nettolohn (ohne Kinder)
 was ist dann der Nettolohn? Kann es sein, dass dann eine Deutsche Steuer Klasse angewand wird und wir noch Wesentlich weniger als diese 60 % bekommen?
Und das am Ende in Frankreich auch nochmal versteuert wird?
Oh je oh je....

Offline Bingo

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #1 am: 26. März 2020, 15:18:19 »
Das Geld kommt von D
Es wird die in Deutschland ungünstigste Steuerklasse angewandt
Ja, es ist daher weniger
Wie das mit der Steuer ist, weiß ich nicht mehr
Das war zumindest während der letzten Krise (2008) so.

Versuche es positiv zu sehen. Immerhin gibt es Kurzarbeitergeld.
Es gibt Bereiche (450€ Jobs, Werkstudenten, freischaffende Künstler, etc), denen bricht gerade so gut wie oder gar alles weg.

Je nachdem, habt ihr evtl Anspruch auf Kinderzuschlag, sofern ihr Kindergeld aus D bezieht. Goggle mal KIZ. Da gibt es sogar eine Videoanleitung zum berechnen.

Komm gesund durch diese Zeit ?