Grenzgaenger Forum

Sonstiges => Aktuelles aus Frankreich => Thema gestartet von: Bullie am 19. Mai 2007, 16:53:05

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft?
Beitrag von: Bullie am 19. Mai 2007, 16:53:05
Hat sich jemand mit dem o.a. Thema mal beschäftigt oder Erfahrungen damit?
Ich überlege, ob ich die französische Staatsbürgerschaft beantrage...

Danke, Bullie
Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft?
Beitrag von: Dieter12 am 19. Mai 2007, 21:16:17
Hi Bullie,

Aus dem anderen Beitrag scheint hervorzugehen, dass Du Beamter bist. Als Beamter bekommt man die d Staatsbürgerschaft nicht so schnell los, wenn das deine Absicht ist, beim Erwerben der f. Mit doppelter Staatsbürgerschaft bezahlst Du weiterhin deine Steuern in D. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben habe, müssen Beamte um Erlaubnis fragen, um die d Staatsbürgerschaft abgeben zu dürfen und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem es genehmigt worden ist.
Ansonsten gibt es ganz feste Regeln, um die f Staatsbürgerschaft zu erwerben, die man mit ausreichenden f Kenntnissen (diese müssen dann auch nachgewiesen werden) sicherlich auf dem Internet findet. Hier steht z.B. 'ne ganze Menge: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N111.xhtml

Gruss, Dieter
Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft?
Beitrag von: Sylvie am 14. Juni 2007, 08:28:22
Hallo,
ja ich habe mich eingehend damit beschäftigt, da ich meine französische Stattsangehörigkeit gerne zurück möchte. Hierzu gibt es folgende praktische Links...
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht.html
http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=1611
http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=763
http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=763&var_recherche=Antrag+Einburgerung

Zuallererst musst Du bei Deiner zuständigen Ausländerbehörde ( meist am Landratsamt) einen "Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit" stellen.

Salu