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Autor Thema: Anspruch auf Auskunft zur Energiebilanz, auch wegen Schadstoffen in der Wohnung  (Gelesen 5344 mal)

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Offline grenzgängerin

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http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

weiter zu Presse (obere Reihe), dann Immobilien, danach Mieten im Elsass


17.10.2007
Anspruch auf Auskunft zur Energiebilanz: Mieter-Rechte in Frankreich - Regelung gilt ab November / ab August 2008 auch Bleirückstände Thema

„Mieten in Frankreich“: aktualisierte Publikation der EU-Verbraucherschützer in Kehl / Kostenloser Leitfaden mit Tipps nicht nur für Studierende, Berufstätige und Ruheständler


Kehl - Von November an hat, wer in Frankreich einen neuen Mietvertrag abschließt oder seinen alten erneuert, Anspruch auf eine Bescheinigung über die Energiebilanz der Wohnung. Ähnliches gilt bei Hauskauf und –verkauf.

Das dossier de diagnostic technique getaufte Papier gleicht insofern dem Energieausweis, der bei uns im nächsten Jahr bei Neuvermietungen schrittweise verpflichtend wird.

Allerdings soll in Frankreich in dem Papier, wenn nötig, auch auf technische Risiken und Gefahren durch Naturereignisse hingewiesen werden, wie der neu erschienene Leitfaden „Mieten in Frankreich“ erläutert, den die Europäischen Verbraucherzentren Frankreich und Deutschland in Kehl jetzt gemeinsam auf Deutsch erstellt haben.

Demnach müssen in Frankreich Vermieter und Hausverkäufer ab August nächsten Jahres Interessenten außerdem schriftlich über eventuelle Bleirückstände in der Mietwohnung informieren.

Unverzichtbare Hilfe für die Internet-Suche, bei Übergabe, Mietvertrag und Kündigung

Der Leitfaden, der gegen frankierten Rückumschlag in Kehl bestellt oder kostenlos online abgerufen werden kann, richtet sich mit zahlreichen Tipps z.B. an all diejenigen, die von Berufs wegen oder zum Studieren nach Frankreich ziehen wollen oder die sich im Alter links des Rheins zur Ruhe setzen wollen.

Beginnend mit mehreren, hilfreichen Internet-Adressen für die Wohnungssuche enthält der Leitfaden auf gut einem Dutzend Seiten wohl alle wesentlichen Informationen zum Verständnis des französischen Mietrechts. Das betrifft das état des lieux genannte Übergabeprotokoll bei Einzug sowie Kaution, Bürgschaft, Mietvertrag und Kündigung.

Jutta Gurkmann, die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, hebt hervor, dass die von den meisten Vermietern in Frankreich verlangte Kaution zwei Monatskaltmieten nicht übersteigen dürfe:

„Und eine Kaution darf gar nicht verlangt werden, wenn der Mieter vereinbarungsgemäß ohnehin mehr als zwei Monatsmieten im Voraus zahlt – es sei denn, es wird später auf monatliche Zahlweise umgestellt.“

Was viele, so die Juristin, nicht wüssten oder nicht einmal ahnten: „Anders als in Deutschland muss ein Vermieter allerdings die ihm überlassene Barkaution nicht anlegen und zu einem Mindestsatz verzinsen, der Mieter verliert also durch die Inflation“.

Zurückzahlen müssten Vermieter die Kaution übrigens spätestens zwei Monate nach der Schlüsselrückgabe, unter Abzug eventuell fälliger Zahlungen.

Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete / Wohnsteuer-Regelung

Ein Tipp nicht nur für Studierende und Praktikanten: Man braucht die in Frankreich erhobene und für das ganze Jahr anfallende Wohnsteuer nur dann zu zahlen, wenn man auch am 1. Januar offizieller Mieter der Wohnung ist bzw. war. Das ist der von den Gemeinden und Départements bestimte Stichtag für die taxe d’habitation, die am Ende des Kalenderjahres fällig wird.

Dieses Datum bei der persönlichen Planung des Aufenthalts im Blick zu halten, ist nur einer der wichtigen Tipps, die sich aus dem Leitfaden „Mieten in Frankreich“ ableiten lassen.

Wichtig zu wissen, nicht nur für Berufstätige: Vermieter können ungeachtet eines Einkommensnachweises eine Bürgschaft verlangen. Außerdem: Es gilt bei Arbeitsplatzverlust eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat, unabhängig vom zuvor Vereinbarten.

Schließlich ein Hinweis nicht nur an Senioren, die in Frankreich zur Miete wohnen oder – im Gegenteil - eine eigene Immobilie vermieten wollen: Bei Eigenbedarfskündigungen gilt es eine Frist zu beachten:

„Benötigt der Eigentümer die Wohnung für sich oder Angehörige seines Hausstandes, muss die Kündigung mindestens sechs Monate vor dem angestrebten Vertragsende ausgesprochen werden“, heißt es in dem Leitfaden, den das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich herausgegeben hat. (qui)


zur Online-Version des Leitfadens „Mieten in Frankreich" (pdf)

Um an ein Druckexemplar der Publikation zu kommen, reicht es, den europäischen Verbraucherschützern einen mit 1,45 Euro frankierten und natürlich adressierten Rückumschlag in DIN A 5-Größe zu schicken – Stichwort: „Mieten in F“.

Bestelladresse:

Europäisches Verbraucherzentrum Frankreich
c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.
Stichwort: „Mieten in F“
Rehfusplatz 11
77694 Kehl

Informationen der DENA in Berlin zum bedarfsbasierten Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Deutschland: http://www.dena-energieausweis.de/

Zusammenfassung der Regelungen in Deutschland unter
http://www.zukunft-haus.info/fileadmin/zukunft-haus/energieausweis/Die_neue_Energieeinsparverordnung_Infotext_der_dena.pdf


Ansprechpartner für die Presse in Kehl:

Christian Quiring, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Kehl
c/o Euro-Info-Verbaucher e.V.
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-23, Fax: -11
eMail: quiring@euroinfo-kehl.eu
www.euroinfo-kehl.eu

Offline Ralph

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Hallo zusammen,

ja - das sind die ersten Auswirkungen der Europäischen Bemühungen um den Energie Ausweis für Häuser.
Grundsätzlich eine gute Sache (besonders für mich da ich im Dämmstoffgeschäft zuhause bin  =D  ).
Da hat Frankreich gegenüber D noch erheblichen Nachholbedarf .
Hier hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen das Dämmung Resourcenschonend ist.

Allerdings hat der Hype mit der Dämmung einen Haken - es gibt in Skandinavien schon Häuser die sogut gedämmt sind das es im Sommer zu kalt im Haus ist.
(Kein Witz !! )
Außerdem muß man beachten - je dichter die Gebäudehülle desto kritischer wirken sich Baumängel oder Lüftungsfehler aus (viele Häuser sind nur nicht feucht da genug Luft hinkommt um die Kondensation zu trocknen).
Also - wer sein Haus dämmt muß besonders darauf achten das die Dampfsperre auch luftdicht ist !!!!

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

mausespeck007

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Hallo zusammen,

ja - das sind die ersten Auswirkungen der Europäischen Bemühungen um den Energie Ausweis für Häuser.
Grundsätzlich eine gute Sache (besonders für mich da ich im Dämmstoffgeschäft zuhause bin  =D  ).
Da hat Frankreich gegenüber D noch erheblichen Nachholbedarf .
Hier hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen das Dämmung Resourcenschonend ist.

Allerdings hat der Hype mit der Dämmung einen Haken - es gibt in Skandinavien schon Häuser die sogut gedämmt sind das es im Sommer zu kalt im Haus ist.
(Kein Witz !! )
Außerdem muß man beachten - je dichter die Gebäudehülle desto kritischer wirken sich Baumängel oder Lüftungsfehler aus (viele Häuser sind nur nicht feucht da genug Luft hinkommt um die Kondensation zu trocknen).
Also - wer sein Haus dämmt muß besonders darauf achten das die Dampfsperre auch luftdicht ist !!!!

Gruß Ralph

Hallo Ralph,
 :-D in Skandinavien geht der Fieberthermometer im Sommer auch nicht über 20 Grad :-D
Kein Wunder wenn die dann auch noch so gut isoliert haben / sind, natürlich für den kalten Winter!  :eijoo:

Gruß
Markus