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Autor Thema: Änderungen in Frankreich zum 1.1.2012  (Gelesen 8584 mal)

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Offline Mathis

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Änderungen in Frankreich zum 1.1.2012
« am: 01. Januar 2012, 16:24:02 »
Hallo liebes Forum,

zuerst möchte ich Euch ein gutes neues Jahr wünschen. Es ändert sich wie fast zu jedem Jahreswechsel einiges in Frankreich. Eine kurze Zusammenfassung (Quelle: Medien, z.B. Radio-France-Info):

SMIC (Mindestlohn):
Der SMIC steigt auf 9,22 € brutto pro Stunde, oder 1398,37 € brutto pro Monat.

RSA (Sozialhilfe in Frankreich):
Die RSA steigt um 1,7% und ist z.B. 474 € pro Monat für eine alleinstehende Person ohne Kinder.

Mutuelles (Gesundheitszusatzversicherungen):
Diese steigen um 4,7% infolge der Verdoppelung der Steuern auf solche Versicherungen.

Immobilien:
Die Steuervorteile nach dem Loi Scellier BBC (Bâtiment Basse Consommation) sinken von 22% auf 13% für neue Häuser (Niedrig-Energie-Gebäude).
Das Null-Zins-Darlehen betrifft nur noch den Erwerb von neuem Wohneigentum.
Das Wohngeld (APL) steigt um 1%.

Karenztage:
Ein Karenztag (unbezahlter Krankheitstag) wird für den öffentlichen Dienst eingeführt. Dies gilt natürlich nur für den französischen öffentlichen Dienst, und nur für diejenigen, die mehr als 2.450 € brutto verdienen.

Gas:
Die Gaspreise steigen um 4,4% für Privatkunden und Unternehmen.

Mehrwertsteuer:
Der ermäßigte Satz von 5,5% wird auf 7% angehoben. Schulkantinen und Waren der Grundbedürfnisse sind aber nicht betroffen.

Verkehr:
Die SNCF erhöht die Preise für TGV, Interregiozüge "Téoz" und Nachtzüge "Lunéa" um 3,2%. Die Beförderungspreise in der Region Ile-de-France steigen um 1,5%.

Getränke:
Die Steuern auf zuckerhaltige Getränke und die Steuern auf Spirituosen steigen an.

Grenzgänger (betrifft nur Belgien):
Die Grenzgängerregelung für die Besteuerung wird geändert. Wer in Belgien arbeitet und in Frankreich wohnt, muss nun in Belgien seine Einkünfte versteuern (die Steuerlast dort ist höher als in Frankreich). Um aber weiterhin den Grenzgängerstatus zu behalten (bis max. 2033), muss der Arbeitsvertrag vor dem 31.12.2011 geschlossen worden sein, oder der Grenzgänger muss, sofern er arbeitslos ist, mindestens 3 Monate unter der Grenzgängerregelung in Belgien im Jahr 2011 gearbeitet haben.

(Anmerkung zum Abschnitt oben: das betrifft NICHT die deutsch-französischen Grenzgänger, also keine Panik. Es zeigt aber, dass Grenzgängerregelungen nicht unbedingt für die Ewigkeit gelten müssen.)


Gruß Mathis


Offline -Helmut-

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Re: Änderungen in Frankreich zum 1.1.2012
« Antwort #1 am: 01. Januar 2012, 20:07:38 »
Danke für diese Infos.

Zu deiner Bemerkung hinsichtlich Grenzgängerregelungen gilt nicht für alle Ewigkeiten eine kleine Randbemerkung von mir.
Der Grenzgängerstatus endet fast automatisch zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, denn als Grenzgänger werden die Personen bezeichnet, die hie wohnen und dort arbeiten.

Ein entsprechendes Ende ist also für jede Person mit derzeitigem Grenzgängerstatus irgendwann sicht- und erlebbar.
Dann kommen neue Überraschungen und ob die einfach in so einem Forum besprochen werden können bleibt abzuwarten.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)