Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Änderungen im Jahr 2009 ????  (Gelesen 7926 mal)

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Änderungen im Jahr 2009 ????
« am: 23. Januar 2009, 08:20:28 »
hallo,
hat sich eigentlich im Jahr 2009 in Frankreich irgendetwas geändert gegenüber 2008? lg
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Mathis

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #1 am: 23. Januar 2009, 09:00:37 »
Hallo Blue,

hat sich eigentlich im Jahr 2009 in Frankreich irgendetwas geändert gegenüber 2008? lg

Ein paar Dinge schon. Um die Neujahrstage herum durchsuche ich immer online die frz. Presse, und schaue nach Ankündigungen von größeren Änderungen. Was sich diesmal ändert ist z.B. die Zulassung für Autos (aber erst im April, soweit ich weiß), die Zulassung von Oldtimern, die Sache mit dem VE (véhicule endommagé). Ist aber alles schon hier geschrieben worden. Ach ja, die Finanzierung für die öffentlichen Sender wird umgestellt, die Zinsen für Sparbücher werden auf 2,5% sinken, man kann freiwillig länger bis zur Rente arbeiten... sonst fällt mir gerade nichts ein.

Gruß Mathis

Offline Bastian

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #2 am: 25. Januar 2009, 23:38:28 »
Zinsen für Sparbücher werden auf 2,5% sinken, man kann freiwillig länger bis zur Rente arbeiten... sonst fällt mir gerade nichts ein.

Hallo Mathis,

habe gerade dein Beitrag gelesen, und musste echt herzhaft lachen. Man kann freiwillig länger arbeiten!!??
Wie darf man denn das vestehen??? Und wer will das schon??? In Deutschland muss man mindestens bis 67 arbeiten, freiwillig kann man auch jederzeit länger arbeiten.

Sind es in F noch aktuell die 160 Quartale bis zur Rente???
Viele Grüße

Bastian

Offline Mathis

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 09:18:01 »
Hi,

Sind es in F noch aktuell die 160 Quartale bis zur Rente???

soweit ich weiß gilt das noch. Man soll in Zukunft allerdings freiwillig länger arbeiten können, um damit die Rentenzahlungen zu erhöhen. Habe leider die Quelle nicht mehr, aber ich glaube 3% pro Jahr kann man mehr bekommen. Habe mir den Artikel leider nicht ausgedruckt ...

Gruß Mathis

Offline Bastian

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #4 am: 26. Januar 2009, 19:23:00 »
Bei mir würde sich das echt lohnen mit dem länger arbeiten.
Ich habe mit 16 angefangen. 160 Quartale später wäre ich 56 Jahre alt, gutes Alter um in Rente zu gehen. Oder eben noch ein paar Jährchen dran zu hängen und mehr Rente zu kassieren.

Wäre es für mich möglich z. b im Alter von 50 an zu fange in F zu arbeiten und mit 56 in Rente zu gehen???
Werden mir die Arbeitsjahre in D angerechnet???

Wenn das möglich ist wäre das ja wie im Traum..... :nogger:
Viele Grüße

Bastian

Offline Bastian

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #5 am: 27. Januar 2009, 19:18:32 »
Rein rechtlich weißt du es aber auch nicht genau oder???

Das wäre echt ineressant zu wissen ob man die Arbeitsjahre in D angerechnet bekommt!!!
Viele Grüße

Bastian

Offline Mathis

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Re: Änderungen im Jahr 2009 ????
« Antwort #6 am: 28. Januar 2009, 11:10:37 »
Hallo!

Es geht hier um die Jahre vom 65. bis zum 69. Lebensjahr. Ich kopiere ein Teil eines Zeitungsartikels von gestern rein, wo es erklärt wurde.
Zitat:

"Les employeurs doivent désormais interroger leurs salariés âgés de 65 à 69 ans chaque année sur leur intention ou non de partir en retraite: c’est le résultat d’un volet du budget 2009 de la Sécurité sociale qui repousse à 70 ans la retraite d’office. Selon le décret d’application publié au journal officielle 31 décembre dernier, l’entreprise doit questionner son salarié trois mois avant ses 65e, 66e, 67e, 68e et 69e anniversaires. Une fois interrogé, le salarié dispose d’un mois pour signifier son intention de rester en activité. Dans ce cas, il ne peut pas être contraint durant l’année qui suit de partir en retraite, à moins d’être licencié pour «cause réelle et sérieuse», est-il précisé sur le site internet du ministère du Travail. Mais cette législation demande à être articulée avec l’ancienne, d’où des particularités pour 2009. Ainsi, toutes les mises à la retraite d’office notifiées avant le 31 décembre 2008 par les employeurs à leurs salariés atteignant 65 ans ou plus sont valables. Dans le cas où aucune notification n’a été faite en 2008, le décret indique que l’employeur souhaitant mettre un salarié à la retraite (atteignant 65 ans ou plus) en 2009 doit l’interroger non pas trois mois avant son anniversaire, mais trois mois avant la date souhaitée pour cette mise à la retraite. Le salarié dispose ensuite d’un mois pour répondre et éventuellement s’opposer à un départ."

Die Jahre, die Du in Deutschland gearbeitet hast werden soweit ich weiß angerechnet. Das ist aber eine andere Frage, denn nicht das Wohnsitzland ist entscheidend, sondern das Sozialsystem, in welches zu einzahlst. Wenn Du in Frankreich wohnst und in Deutschland arbeitest, dann sind die deutschen Regeln interessant. Komplizierter wird es, wenn Du im Lauf des Berufslebens in beide System eingezahlt hast. Da solltest Du am besten mit einem der Berater sprechen (z.b. Eures)

Gruß Mathis